Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften
Vaterschaftsangelegenheiten / Beistandschaften (FB 45/330.020)
Als kostenfreies Hilfsangebot, insbesondere auch für alle alleinerziehenden Elternteile, beraten und unterstützen wir
- Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen bei der Ausübung der Personensorge (z. B. Vaterschaftsfeststellung) einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern den betreuenden Elternteil hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil
- nicht miteinander verheiratete Eltern über die Abgabe einer Sorgeerklärung und die Möglichkeit der gerichtlichen Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen
Wenn die außergerichtliche Beratung und Unterstützung nicht den gewünschten Erfolg hat, vertreten wir Ihr minderjähriges Kind im Rahmen einer Beistandschaft im Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung und auf Zahlung von Unterhalt auch vor Gericht. Rechtsanwaltskosten würden damit für Sie entfallen.
Die Beurkundungen der Ansprüche sind kostenfrei.
Örtliche Zuständigkeiten: Wohnsitz des Kindes bzw. Wohnsitz des Elternteiles bei dem das Kind lebt. Für die Sachbearbeitung ist maßgeblich der Familienname des Kindes bzw der Name der Mutter, falls das Kind noch nicht geboren ist.
Anschrift
Verwaltungsgebäude Mozartstraße
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Kontakt
Fax: 0241 432-45993
E-Mail: beistandschaften@mail.aachen.de
Verkehrsanbindung
Dienstleistungen der Einrichtung
Alle Dienstleistungen der Einrichtung einblenden- Anerkennung der Vaterschaft
- Anerkennung der Vaterschaft während des Scheidungsverfahrens
- Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
- Gerichtliche Vaterschaftsanfechtung / Ergänzungspflegschaft
- Beratung zur Abgabe einer Sorgeerklärung
- Unterhaltsansprüche: minderjährige Kinder
- Feststellung der Vaterschaft / Abstammung des Kindes
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder (bis zur Vollendung des 21. Lj.)
- Unterhaltsansprüche: Mütter und Väter gem. § 1615 l BGB
- Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- Beurkundungen
- Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder: gerichtliche Geltendmachung