Anerkennung der Vaterschaft bei bereits bestehender Vaterschaft eines anderen Mannes (Dreiererklärung)
Anerkennung der Vaterschaft bei bereits bestehender Vaterschaft eines anderen Mannes (Dreiererklärung)
Zum 01.05.2026 hat es eine Gesetzesänderung im Bereich der urkundlichen Anerkennung der Vaterschaft gegeben.
Hierdurch wurde die Möglichkeit geschaffen, dass nunmehr der leibliche/biologische Vater rechtswirksam die Vaterschaft anerkennen kann, auch wenn bereits die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
Dies betrifft folgende Konstellationen:
- Die Mutter ist zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet (§1592 Abs.1 BGB)
- Die Vaterschaft wurde bereits durch einen anderen Mann anerkannt (§1592 Abs.2 BGB)
- Das Kind wurde innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren (§1593 BGB)
Hierfür werden folgende Erklärungen beurkundet:
- Die Vaterschaftsanerkennung durch den biologischen Vater
- Die Zustimmungserklärung der Mutter
- Die Zustimmungserklärung des eingetragenen Vaters
- die Zustimmungserklärung des Kindes (wenn Kind älter als 14 Jahre)
Beurkundungen können ausschließlich nach erfolgter Terminvereinbarung erfolgen.
Terminvereinbarungen sind online und telefonisch unter 0241-432-1234 möglich.
Nach der Beurkundung kann die Eintragung beim Standesamt nur erfolgen, wenn neben den Urkunden auch ein Abstammungstest gem. § 17 GenDG (Gendiagnostikgesetz) vorgelegt wird, welcher die Abstammung zwischen Kind und leiblichem Vater bestätigt.
Dieser Abstammungstest muss von akkreditierten Instituten durchgeführt worden sein. Die Akkreditierung erfolgt durch die DAKKS (Deutsche Akkreditierungsstelle). Auf der Website der Deutschen Akkreditierungsstelle können Sie über die Suchmaske mit dem Begriff „Abstammung“ und unter Angabe Ihres Standortes ein akkreditiertes Institut in Ihrer Nähe finden.
Wenn Sie weitere Informationen in Bezug auf geeignete Einrichtungen zur Durchführung des Abstammungstestes benötigen, wenden Sie sich bitte an das Geburtsstandesamt des Kindes.
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Vaterschaftsangelegenheiten und Beistandschaften (FB 45/420)Vaterschaftsangelegenheiten und Beistandschaften
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52058 Aachen
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