Gewerbemeldung online

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Gewerbemeldung online

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Jedoch gibt es auch eine ganze Reihe von Tätigkeiten, die von der vorgenannten Anzeigepflicht ausgenommen sind.
Nähere Informationen hierüber erhalten Sie bei den unter Kontakt aufgeführten Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterinnen.

Zweck der An- und Ummeldung eines Gewerbes ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher sowie den der übrigen Gewerbetreibenden zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibende sowie der Geschäftsführer, der hiesigen Dienststellen formlos mitzuteilen.

Mit diesen kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnelleren und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.

Eine Gewebeummeldung hat in jedem Fall
• bei Verlegung des Betriebes,
• bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes,
• bei Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
• und bei Namensänderung des Gewerbetreibenden
zu erfolgen.

Die Gewerbemeldungen können persönlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Peterstraße 44 - 46, 52062 Aachen abgegeben,übersandt oder online gemeldet werden.

Online-Gewerbemeldung
Sie möchten Ihre Gewerbeanmeldung online einreichen? Auf dem Wirtschaft-Service-Portal NRW finden Sie dazu alle Informationen.

Unterlagen

Für die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung:
Kopie des Personalausweises oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragstellern) sowie Miet- bzw. Pachtvertrag

Bei ausländischen Gewerbetreibenden:
Zusätzlich Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)

Bei juristischen Personen (zusätzlich):
bei Eintragung im Handelsregister Kopie eines Handelsregisterauszuges, bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär GmbH benötigt

Bei ausländischen juristischen Personen:
eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben (zusätzlich):
Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintragung

Für die Gewerbeabmeldung
Gültiger Personalausweis

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Kosten

Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind:
Gebühr: 26,00 €

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:
Gebühr: 33,00 €

Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:
Gebühr: 13,00 €
Zweitschriften B(Bescheinigungen) 15,00 €

Zahlung per EC-Karte ist möglich. Bei schriftlichen Gewerbemeldungen wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.

Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.