Antrag zum Aufstellen von Tischen und Stühlen
Antrag zum Aufstellen von Tischen und Stühlen
Wenn Sie ein Gastronomiebetrieb mit Straßenausschank sind oder ein Betrieb sind, der lediglich eine gastronomische Dienstleistung anbieten, müssen Sie einen Antrag zum Aufstellen von Tischen und Stühlen bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Die Voraussetzungen und die Höhe der anfallenden Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen geregelt. Erst nachdem die Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dürfen Tische und Stühle aufgestellt werden.
Wir beraten Sie gerne.
Weitere Infos:
Frau Harff-Thomas, fon: 0241 / 432-6147
fax: 0241 / 432-6868
Dienstgebäude:
Lagerhausstraße 20
Zimmer: 408
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