Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)
Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)
Zur Nachweis- und Registerführung verpflichtet sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger, bei denen gefährliche Abfälle anfallen.
Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise erforderlich. Vor dem Beginn einer Entsorgung ist deren Zulässigkeit nachzuweisen (Entsorgungsnachweise) sowie der Verbleib der Abfälle bei durchgeführter Entsorgung zu belegen (Begleit- und Übernahmescheine).
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