Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)

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Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)

Zur Nachweis- und Registerführung verpflichtet sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger, bei denen gefährliche Abfälle anfallen.

Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise erforderlich. Vor dem Beginn einer Entsorgung ist deren Zulässigkeit nachzuweisen (Entsorgungsnachweise) sowie der Verbleib der Abfälle bei durchgeführter Entsorgung zu belegen (Begleit- und Übernahmescheine).

Kontakt

Fachbereich Klima und Umwelt FB 36 (FB 36/000)
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-36001
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sandra Schneider:
Tel: 0241 432-36525