Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)

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Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)

Zur Nachweis- und Registerführung verpflichtet sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger, bei denen gefährliche Abfälle anfallen.

Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise erforderlich. Vor dem Beginn einer Entsorgung ist deren Zulässigkeit nachzuweisen (Entsorgungsnachweise) sowie der Verbleib der Abfälle bei durchgeführter Entsorgung zu belegen (Begleit- und Übernahmescheine).

Kontakt

Fachbereich Klima und Umwelt FB 36 (FB 36/000)
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Reumontstraße 1
52058 Aachen
Telefon: 0241 432-36001
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

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Abfallnachweisverfahren (Abfallüberwachung)

Zur Nachweis- und Registerführung verpflichtet sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger, bei denen gefährliche Abfälle anfallen.

Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind Nachweise erforderlich. Vor dem Beginn einer Entsorgung ist deren Zulässigkeit nachzuweisen (Entsorgungsnachweise) sowie der Verbleib der Abfälle bei durchgeführter Entsorgung zu belegen (Begleit- und Übernahmescheine).

Abfall, OZG-ID 10501, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2877/show
Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Reumontstraße 1 52058 Aachen
Telefon 0241 432-36001
Fax 0241 432-3699

Herr

Lars

Nieveler

Stellv. Abteilungsleitung

2.08

0241 432-36510
lars.nieveler@mail.aachen.de

Herr

Schaefer

Fachbereich Klima und Umwelt - Sachbearbeitung

2.07

0241 432-36512
kurt.schaefer@mail.aachen.de

Frau

Sandra

Schneider

Fachbereich Umwelt - Sachbearbeiterin

209

0241 432-36525
sandra.schneider@mail.aachen.de