Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer gemäß § 28 Nachweisverordnung online
Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer gemäß § 28 Nachweisverordnung online
Vergabe von Abfallerzeugernummern
Als gewerbliche Abfallerzeugerin oder als gewerblicher Abfallerzeuger benötigen Sie für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist, unter anderem, Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie dient als Registriernummer der eindeutigen Kennzeichnung des entstandenen Abfalls im Abfallnachweisverfahren.
Kosten
Für die Erteilung einer Abfallerzeugernummer wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
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Kontakt
Untere Abfallwirtschaftsbehörde (FB 36/501)Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de