Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt

BIS: Suche und Detail

Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt

 Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume im Wohnraum

Neues Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume in Wohnraum – Kommunales Wohnraumförderungsprogramm „mitgeDACHt“

  

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Auch der Aachener Wohnungsmarkt ist von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere fehlt es an bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen, Studierende und Familien. Mit dem Ziel, mögliche Nachverdichtungspotenziale im Stadtgebiet optimal nutzbar zu machen, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 23.06.2021 einstimmig ein Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beschlossen.

Ziel dieses Förderprogramms ist es, durch eine mögliche Nutzung von bisher noch nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Aufstockungspotenzialen zur Wohnraumversorgung in Aachen beizutragen. Dabei wird Eigentümerinnen und Eigentümer ein Anreiz geboten, durch fachkundige Architektinnen oder Architekten die Möglichkeit zum Ausbau der noch nicht genutzten Dachräume oder potenzielle Aufstockungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Die Erstberatung wird pro Objekt mit einem maximalen Betrag von 1.500 Euro bezuschusst. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum 31.12.2023 befristet.

Die jährlichen Fördermittel betragen für die Haushaltsjahre 2021 und 2023 jeweils 100.000 Euro. Für das Jahr 2022 stehen Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Förderungsfähig sind ausschließlich Objekte innerhalb des Stadtgebietes Aachen.

Der Antrag auf Förderung ist an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Service Wohnen, zu stellen. Generelle Fragen zum Förderprogramm beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration unter 0241 – 432 56401, -402 und/oder -445.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Sobald die jährlichen Fördermittel verbraucht sind, kann keine weitere Auszahlung erfolgen. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist erforderlich. Sollte kein Verwendungsnachweis erbracht werden, sind die bewilligten Fördermittel zu erstatten.

Weitere Förderprogramme:

Die Stadt Aachen unterstützt Sie beim Umbau Ihrer Häuser zu klimafreundlichen Gebäuden mit dem Förderprogramm zu energieeffizienten Maßnahmen in Gebäuden.Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie bspw. Gebäudedämmung oder Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik.
Einen besonderen Fokus legt die Förderung dabei auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien und bietet hier besonders attraktive Rahmenbedingungen für den Umbau Ihrer Gebäude.

Die Voraussetzungen zur Förderung, Informationen zur Beantragung und die Förderrichtlinie finden Sie auf: www.aachen.de/altbau

Weitere Informationen finden Sie auf www.aachen.de/foerdergelder

Wohnraumförderungsprogramm mitgeDACHt

Neues Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume in Wohnraum – Kommunales Wohnraumförderungsprogramm „mitgeDACHt“

  

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Auch der Aachener Wohnungsmarkt ist von dieser Entwicklung betroffen. Insbesondere fehlt es an bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen, Studierende und Familien. Mit dem Ziel, mögliche Nachverdichtungspotenziale im Stadtgebiet optimal nutzbar zu machen, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung vom 23.06.2021 einstimmig ein Sofortprogramm zum Ausbau ungenutzter Dachräume zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums beschlossen.

Ziel dieses Förderprogramms ist es, durch eine mögliche Nutzung von bisher noch nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Aufstockungspotenzialen zur Wohnraumversorgung in Aachen beizutragen. Dabei wird Eigentümerinnen und Eigentümer ein Anreiz geboten, durch fachkundige Architektinnen oder Architekten die Möglichkeit zum Ausbau der noch nicht genutzten Dachräume oder potenzielle Aufstockungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Die Erstberatung wird pro Objekt mit einem maximalen Betrag von 1.500 Euro bezuschusst. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum 31.12.2023 befristet.

Die jährlichen Fördermittel betragen für die Haushaltsjahre 2021 und 2023 jeweils 100.000 Euro. Für das Jahr 2022 stehen Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Förderungsfähig sind ausschließlich Objekte innerhalb des Stadtgebietes Aachen.

Der Antrag auf Förderung ist an den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Service Wohnen, zu stellen. Generelle Fragen zum Förderprogramm beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration unter 0241 – 432 56401, -402 und/oder -445.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf Förderung besteht. Sobald die jährlichen Fördermittel verbraucht sind, kann keine weitere Auszahlung erfolgen. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist erforderlich. Sollte kein Verwendungsnachweis erbracht werden, sind die bewilligten Fördermittel zu erstatten.

Weitere Förderprogramme:

Die Stadt Aachen unterstützt Sie beim Umbau Ihrer Häuser zu klimafreundlichen Gebäuden mit dem Förderprogramm zu energieeffizienten Maßnahmen in Gebäuden.Im Rahmen des Förderprogramms gibt es Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie bspw. Gebäudedämmung oder Fensteraustausch und Investitionen in die Haustechnik.
Einen besonderen Fokus legt die Förderung dabei auf den Einsatz von ökologischen Dämmstoffen und erneuerbaren Energien und bietet hier besonders attraktive Rahmenbedingungen für den Umbau Ihrer Gebäude.

Die Voraussetzungen zur Förderung, Informationen zur Beantragung und die Förderrichtlinie finden Sie auf: www.aachen.de/altbau

Weitere Informationen finden Sie auf www.aachen.de/foerdergelder

OZG-ID 10550, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2597817/show
Service Wohnen
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470