Antragsstellung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“
Antragsstellung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“
Aktuelle Information:
Antragsstopp zum 31.12.2023! Die vollständige Meldung finden sie unter www.aachen.de/altbau.
Bis einschließlich 31.12.2023 können Sie hier noch elektronisch einen Antrag im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“ ausfüllen und einreichen. Dem Antrag müssen Sie ein aussagekräftiges Angebot bei Antragstellung beifügen.
Informationen zu Wiederöffnung der Antragstellung in 2024 werden auf der Webseite www.aachen.de/altbau veröffentlicht.
Haben sie darüber hinaus Rückfragen zum Förderprogramm kontaktieren Sie uns bitte per Mail an altbau@mail.aachen.de.
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Fachbereich Klima und Umwelt FB 36
Immissions- und Klimaschutz