Anerkennung ausländische Scheidung

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Anerkennung ausländische Scheidung

Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich beim Oberlandesgericht Düsseldorf bzw. Senatsverwaltung Berlin

Ein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich kann unter speziellen Voraussetzungen notwendig sein.
Falls Sie im Stadtgebiet Aachen wohnen und/oder eine Eheschließung beim Standesamt Aachen anmelden wollen, sind die Kolleg*innen im Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister für Sie zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob eine Anerkennung notwendig ist und welche Unterlagen Sie benötigen!

Falls Sie im Rahmen der Anmeldung der Geburt Ihres Kindes oder als Erbe im Rahmen der Beurkundung eines Sterbefalles erfahren, dass ein Anerkennungsverfahren notwendig ist, werden die Kollegen*innen des entsprechenden Sachgebietes Sie beraten und bei der Antragstellung bei Bedarf begleiten.

Kosten

25,00 € für die Antragstellung und 3,00 € pro Person für den Auszug aus dem Melderegister,
Weitere Gebühren sind je nach Einzelfall möglich.

Anerkennung ausländische Scheidung

Ein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich kann unter speziellen Voraussetzungen notwendig sein.
Falls Sie im Stadtgebiet Aachen wohnen und/oder eine Eheschließung beim Standesamt Aachen anmelden wollen, sind die Kolleg*innen im Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister für Sie zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob eine Anerkennung notwendig ist und welche Unterlagen Sie benötigen!

Falls Sie im Rahmen der Anmeldung der Geburt Ihres Kindes oder als Erbe im Rahmen der Beurkundung eines Sterbefalles erfahren, dass ein Anerkennungsverfahren notwendig ist, werden die Kollegen*innen des entsprechenden Sachgebietes Sie beraten und bei der Antragstellung bei Bedarf begleiten.

25,00 € für die Antragstellung und 3,00 € pro Person für den Auszug aus dem Melderegister,
Weitere Gebühren sind je nach Einzelfall möglich.

§ 107 FamFG, Anerkennungsverfahren, Scheidung im Ausland, Brüssel II Bescheinigung, Art 39 https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1416311/show
Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Frau

Willms

Heiraten/Namensänderung

0241 432-3415

Frau

Grünke

Heiraten/Namensänderung

33

0241 432-3414

Frau

Stollenwerk

Heiraten/Namensänderung - stellvertretende Fachbereichsleitung

30

0241 432-3410

Frau

Schichler

Heiraten/Namensänderung

21

0241 432-3412

Frau

Eckert

Heiraten/Namensänderung

32

0241 432-3413
ehe@mail.aachen.de

Frau

Künster

Heiraten/Namensänderung

31

0241 432-3411

Frau

Neumann

Anmeldung von Neugeborenen

22

0241 432-3422

Herr

Härter

Beurkundung von Sterbefällen

20

0241 432-3421
sterbebuch@mail.aachen.de
Standesamt Aachen
Krämerstraße 2a 52062 Aachen
Telefon 0241 432-3409
Fax 0241 432-3498

Frau

Willms

Heiraten/Namensänderung

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Frau

Grünke

Heiraten/Namensänderung

33

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Frau

Stollenwerk

Heiraten/Namensänderung - stellvertretende Fachbereichsleitung

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21

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Frau

Eckert

Heiraten/Namensänderung

32

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sterbebuch@mail.aachen.de