Anerkennung ausländische Scheidung

BIS: Suche und Detail

Anerkennung ausländische Scheidung

Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich beim Oberlandesgericht Düsseldorf bzw. Senatsverwaltung Berlin

Ein Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich kann unter speziellen Voraussetzungen notwendig sein.
Falls Sie im Stadtgebiet Aachen wohnen und/oder eine Eheschließung beim Standesamt Aachen anmelden wollen, sind die Kolleg*innen im Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister für Sie zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob eine Anerkennung notwendig ist und welche Unterlagen Sie benötigen!

Falls Sie im Rahmen der Anmeldung der Geburt Ihres Kindes oder als Erbe im Rahmen der Beurkundung eines Sterbefalles erfahren, dass ein Anerkennungsverfahren notwendig ist, werden die Kollegen*innen des entsprechenden Sachgebietes Sie beraten und bei der Antragstellung bei Bedarf begleiten.

Kosten

25,00 € für die Antragstellung und 3,00 € pro Person für den Auszug aus dem Melderegister,
Weitere Gebühren sind je nach Einzelfall möglich.

Kontakt


Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister
Standesamt Aachen

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Willms
Tel: 0241 432-3415
Frau Grünke
Tel: 0241 432-3414
Frau Schichler
Tel: 0241 432-3412
Frau Eckert
Tel: 0241 432-3413
Frau Künster
Tel: 0241 432-3411
Frau Neumann
Tel: 0241 432-3425
Frau Bayer
Tel: 0241 432-3433
Herr Härter
Tel: 0241 432-3430
Frau Neugarten
Tel: 0241 432-3424