Aachen Pass

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Aachen Pass

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Inhaber*innen des Aachen-Passes erhalten Vergünstigungen beim Besuch von städtischen Einrichtungen bzw. Veranstaltungen, z. B. in städtischen Schwimmhallen und im Stadttheater. Zudem werden Ermäßigungen bei der Hundesteuer gewährt.

Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruchsberechtigt sind u. A. in Aachen wohnende Personen, die

  • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II oder XII beziehen,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten,
  • von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder deren Beitrag aus gesundheitlichen Gründen auf ein Drittel ermäßigt ist,
  • in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben oder
  • wirtschaftliche Jugendhilfe nach § 39 SGB VIII erhalten
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten

sowie deren in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen.

Vorteile Aachen-Pass

Bereich Sport

  • Ermäßigung der Eintrittspreise in städtischen Schwimmhallen 
  • Ermäßigung beim Schwimmunterricht in städtischen Schwimmhallen    
  • Ermäßigung beim Geburtstagsschwimmen für Kinder bis 14 Jahre

Bereich Kulturbetriebe

  • kostenloser Eintritt in städtischen Museen

Stadttheater

  • Ermäßigung der Ticketpreise zwischen 30 und 40 %

Puppenbühne

  • Ermäßigung der Ticketpreise

Stadtbibliothek

  • Ermäßigung der jährlichen Benutzergebühr 

Volkshochschule

  • Ermäßigung bei den Kursgebühren unterschiedlich, abhängig vom Kurs

Musikschule

  • Ermäßigung beim Musikunterricht

Hundesteuer

  • Ermäßigung der jährlichen Hundesteuer

Antragstellung

Online

  • über das Serviceportal 
  • zunächst Anmeldung im Serviceportal notwendig (siehe unten)
  • dann Formular auswählen und ausfüllen

Schriftlich

Telefonisch

  • Servicecenter Call Aachen, Tel.: 0241-432 1299

Persönlich

Personen, die folgende Leistungen beziehen, erhalten den Aachen-Pass einmal jährlich ohne Antrag auf dem Postweg:

  • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII

Für Personen die Leistungen nach dem SGB II (Job Center) beziehen, erfolgt zukünftig keine automatische Zustellung per Post mehr. 

Gültigkeitsdauer

  • Aachen-Pässe haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Rückfragen zum Antrag

 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
    (z. B. Bescheid über Befreiung/Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht, Leistungsbescheid vom Jobcenter bzw. vom Fachbereich Soziales und Integration, Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Kennzeichen, etc.)

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Übersendung der Dokumente als Kopie ausreichend