Bildung und Teilhabe

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Bildung und Teilhabe (FB 56/203.1)

Am 29. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs-und Teilhabepaket verkündet worden. Darin ist festgelegt, dass junge Erwachsene und Kinder bzw. Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, Leistungen beantragen können zu Ausflügen und Gemeinschaftsfahrten der Schulen und Kindertageseinrichtungen, zu Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagessen in Kindergarten,Hort oder Schule sowie Teilhabe an Sport und Kultur. Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, wenden sich bitte an das zuständige JobCenter. Alle anderen Leistungsberechtigten können die Leistungen beim Fachbereich Soziales und Integration beantragen (siehe unten). Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: http://www.bildungspaket.bmas.de/de/infomaterial-und-presse/fremdsprachige-publikationen.html

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Hackländerstraße 1
52058 Aachen

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Servicezeiten beziehen sich auf Vorsprachen im Foyer des Verwaltungsgebäudes Hackländerstr. 1 (Bahnhofplatz) - Schalter A und B. Vorsprachen bei der zuständigen Sachbearbeiter*in sind nach vorheriger Terminabsprache möglich. Dies geschieht telefonisch über die zuständige Sachbearbeiter*in oder der per E-Mail über die oben genannte Adresse. Über die Sammelrufnummer der Stadtverwaltung Aachen können die Zuständigkeiten erfragt werden.

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