Wohnungsvermittlung
Wohnungsvermittlung
FB 56/410
Wohnungsvermittlung
Die Stadt Aachen unterstützt Wohnungssuchende bei der Vermittlung von öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen).
Die Wohnungsvermittlung arbeitet mit Vermieter*innen öffentlich geförderter Wohnungen zusammen und schlägt geeignete wohnungssuchende Haushalte für frei werdende Wohnungen vor.
Für welche Wohnungen ist die Wohnungsvermittlung zuständig?
Die Wohnungsvermittlung vermittelt ausschließlich öffentlich geförderte Mietwohnungen, für deren Bezug ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich ist.
Voraussetzungen
Damit eine Aufnahme in die Wohnungsvermittlung erfolgen kann, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie verfügen über einen gültigen Wohnberechtigungsschein für NRW (WBS).
- Sie suchen eine öffentlich geförderte Wohnung im Stadtgebiet Aachen.
- Ihre persönlichen Angaben und Ihre Wohnungswünsche wurden bei der Wohnungsvermittlung aufgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Vermittlung oder Zuweisung einer bestimmten Wohnung besteht nicht.
Wie erfolgt die Vermittlung?
Sobald der Stadt Aachen eine passende öffentlich geförderte Wohnung gemeldet wird, wird geprüft, welche wohnungssuchenden Haushalte für diese Wohnung in Betracht kommen.
Bei der Auswahl werden insbesondere berücksichtigt:
- die Haushaltsgröße,
- die zulässige Wohnungsgröße,
- die Einkommensgrenzen,
- besondere persönliche oder soziale Gründe sowie
- die Vorgaben der öffentlichen Wohnraumförderung.
Geeignete Wohnungssuchende werden den Vermieter*innen benannt.
Zuständigkeiten
Die Wohnungsvermittlung ist zuständig für:
- die Aufnahme wohnungssuchender Haushalte in die Wohnungsvermittlung,
- die Beratung zu den Voraussetzungen der Wohnungsvermittlung,
- die Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen sowie
- die Zusammenarbeit mit Vermieter*innen öffentlich geförderter Wohnungen
Nicht zuständig ist die Wohnungsvermittlung für
- die Suche nach privaten Mietwohnungen,
- die Vermittlung von Wohngemeinschaften
Ihre Ansprechperson
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
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Anfangsbuchstabe des Nachnamens |
Sachbearbeitung |
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A – Ci |
Frau Kunert 0241 432 56438 |
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Cj – Ke |
Herr Kommer 0241 432 5644 |
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Kf – Pa |
Frau Jansen 0241 432 56431 |
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Pe – Z |
Frau Truong 0241 432 56437 |
Hinweis für Vermieter*innen
Eigentümer*innen sowie Hausverwaltungen müssen frei werdende öffentlich geförderte Wohnungen der Stadt Aachen melden. Die Wohnungsvermittlung unterstützt anschließend bei der Suche nach geeigneten wohnungssuchenden Haushalten. Freigemeldete Wohnungen können der Stadt Aachen über das entsprechende Online-Verfahren gemeldet werden.
Letzte Aktuallisierung:: 07.08.2026