Antrag auf Laiensprachmittlung

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Antrag auf Laiensprachmittlung

Der Laiensprachmittlungspool stellt ein vielfältiges Sprachangebot bereit und ermöglicht den Einsatz der Laiensprachmittelnden im gesamten Stadtgebiet Aachen.

sprachmittlung@mail.aachen.de

 

Die ehrenamtlichen Leistungen können z.B. von folgenden Zielgruppen innerhalb der Stadt Aachen beantragt werden:

  • Kindertagesstätten, Schulen, Berufskollegs, Hochschulen/Universitäten
  • Kommunale Behörden
  • Einrichtungen des Sozial- und Integrationsbereichs, sowie Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege
  • Gemeinnützige Einrichtungen wie z.B. Migrant*innen-Organisationen oder Ehrenamtsinitiativen

Ausgeschlossen sind:

  • Privatpersonen
  • Privateinrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser
  • Gespräche mit Rechtsfolgen (z.B. Aufenthaltsrecht, Asylverfahren)
  • AOSF-Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Die Sprachmittlung ist keine dauerhafte Begleitung. Es handelt sich um kurzfristige, einmalige Einsätze in einem absehbaren zeitlichen Rahmen.

Eine Folgebeauftragung der LSP-Kraft durch den Auftraggeber selber ist ausgeschlossen. Weitere Anfragen erfolgen ausschließlich über das KI.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Vermittlung

Fristen

Anfragen müssen mindestens eine Woche im Voraus gestellt werden und ausschließlich über das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen erfolgen. Anfragen unter 48 Stunden können nicht berücksichtigt werden. In Notfällen nehmen Sie bitte unter sprachmittlung@mail.aachen.de Kontakt auf.

Hinweise und Besonderheiten

Das KI sagt zu, dass alle personenbezogene Daten dem Datenschutz unterliegen und nur im Rahmen des Laiensprachmittlungspool verwendet werden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten der LSP-Kraft sofort nach Durchführung des Einsatzes zu löschen und nicht an Dritte weiterzugeben.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars suchen wir für Sie nach einer geeigneten LSP-Kraft. Sobald diese gefunden ist, erhalten Sie die LSP-Kraft eine Auftragsbestätigung mit Kontaktdaten und Einsatzort.

Nach dem Einsatz bestätigen Sie der LSP-Kraft den Einsatz und die Richtigkeit der Angaben mit lhrer Unterschrift auf dem Abrechnungsformular, sodass die LSP Kraft eine Aufwandsentschädigung durch das KI erhalten kann.

Kontakt

Kommunales Integrationszentrum (FB 56/610)
Kommunales Integrationszentrum
Reichsweg 30
52068 Aachen
E-Mail: integration@mail.aachen.de

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Zuständige Kontaktpersonen

Frau Gogic
Tel: 0241 432-56607