Sonstige Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Überspannungen
Sonstige Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Überspannungen
Für die Anbringung von Überspannungen über öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere für Weihnachtsbeleuchtung oder vergleichbare Beleuchtungen, kann eine sonstige Benutzung vorliegen. In diesem Fall ist ein Gestattungsvertrag mit der Stadt Aachen erforderlich. Über dieses Formular können Sie die erforderlichen Angaben für die Prüfung und die Erstellung des Gestattungsvertrags übermitteln. Die Stadt prüft insbesondere Standort, Nutzungsdauer, technische Ausführung, Verkehrssicherheit sowie die notwendigen Abstimmungen mit weiteren Stellen.
Bitte halten Sie für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags folgende Unterlagen bereit:
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Lageplan oder Luftbild, aus dem die betroffenen Hausnummern sowie die Positionen der geplanten Überspannung hervorgehen.
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Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro, deren Versicherungsschutz den gesamten Gestattungszeitraum abdeckt.
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Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten (FB 60/110)Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten
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52064 Aachen
Telefon: 0241 432-6011
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