Sonstige Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Überspannungen

BIS: Suche und Detail

Sonstige Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Überspannungen

Für die Anbringung von Überspannungen über öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere für Weihnachtsbeleuchtung oder vergleichbare Beleuchtungen, kann eine sonstige Benutzung vorliegen. In diesem Fall ist ein Gestattungsvertrag mit der Stadt Aachen erforderlich. Über dieses Formular können Sie die erforderlichen Angaben für die Prüfung und die Erstellung des Gestattungsvertrags übermitteln. Die Stadt prüft insbesondere Standort, Nutzungsdauer, technische Ausführung, Verkehrssicherheit sowie die notwendigen Abstimmungen mit weiteren Stellen.

 

Bitte halten Sie für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags folgende Unterlagen bereit:

  • Lageplan oder Luftbild, aus dem die betroffenen Hausnummern sowie die Positionen der geplanten Überspannung hervorgehen.

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro, deren Versicherungsschutz den gesamten Gestattungszeitraum abdeckt.

Kontakt

Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten (FB 60/110)
Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-6011
E-Mail: fb60-vertrag@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Wiens
Tel: 0241 432-60115