Naturschutzrechtliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben im baulichen Außenbereich
Naturschutzrechtliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben im baulichen Außenbereich
Im Rahmen der Beteiligung durch die Bauaufsicht werden die naturschutzrechtlichen Anforderungen durch die untere Naturschutzbehörde geprüft.
Dies betrifft u.a. Kompensationen, Ausgleichs- und Eingriffsbewertungen.
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Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz (FB 36/401)Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
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