Ausnahmen/Befreiungen vom Landschaftsplan
Ausnahmen/Befreiungen vom Landschaftsplan
Vorhaben, die gegen die Verbote des Landschaftsplans der Stadt Aachen verstoßen, bedürfen einer naturschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung.
Die untere Naturschutzbehörde prüft auf Antrag die Möglichkeit und die Voraussetzung zur Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplanes.
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Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz (FB 36/401)Untere Naturschutzbehörde, Artenschutz
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
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