Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen (KiTa) und offene Ganztagsschule (OGS)

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Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen (KiTa) und offene Ganztagsschule (OGS)

Elternbeiträge Kindertagesstätte (KiTa):

Die Stadt Aachen vereinnahmt von Ihnen öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa. Die Höhe des Elternbeitrags orientiert sich an Ihrem Einkommen, an der gebuchten wöchentlichen Betreuungszeit (25, 35 oder 45 Stunden) und am Alter Ihres Kindes (unter oder über 3 Jahre).

Elternbeiträge offene Ganztagsschule (OGS):

Die Stadt Aachen vereinnahmt von Ihnen öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch Ihres Kindes in der offenen Ganztagsschule (OGS). Die Höhe des Elternbeitrags orientiert sich hierbei an Ihrem Einkommen.

 

Welche Unterlagen müssen für die vorläufige Festsetzung der Elternbeiträge eingereicht werden?

  • Ausgefüllte und (von beiden Elternteilen) unterschriebene Verbindliche Erklärung zum Einkommen. Diese finden Sie rechts unter Formulare.
  • Auf der Verbindlichen Erklärung zum Einkommen können Sie auf Seite 3 die voraussichtlich zutreffende Einkommensstufe für das Kalenderjahr ankreuzen. Bitte kalkulieren Sie hierbei alle positiven Einkünfte, welche Sie im Kalenderjahr voraussichtlich erzielen werden. Andernfalls können Sie auch aktuelle Einkommensnachweise beifügen

Welche Einkünfte zählen zum maßgeblichen Einkommen?

    • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, zuzüglich steuerfreier Zulagen (brutto)
    • Einkünfte aus einem Minijob
    • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Einkünfte aus Kapitalerträgen
    • Renten und Pensionen
    • Unterhalt und Kindesunterhalt
    • Elterngeld
    • Mutterschaftsgeld
    • Krankengeld
    • BAföG und Stipendien
    • Arbeitslosengeld
    • alle positiven Einkünfte mit Ausnahme von Kindergeld und Baukindergeld

Wann wird der Beitragsbescheid versendet?

    • Eltern, deren Kinder zum 01.08. des jeweiligen Jahres die Betreuung beginnen, erhalten den vorläufigen Festsetzungsbescheid ca. 2-4 Wochen vor Betreuungsbeginn – sofern dem Team Elternbeiträge die Anmeldung des Kindes durch die KiTa oder die OGS und die Verbindliche Erklärung zum Einkommen durch die Eltern vorliegen.
    • Bei unterjährigen Anmeldungen wird der Bescheid versendet, sobald dem Team Elternbeiträge die Anmeldung von der KiTa und die Verbindliche Erklärung von den Eltern vorliegen.

Für welchen Zeitraum muss ich Elternbeiträge zahlen?

    • Elternbeiträge sind für jeden Monat zu zahlen, für den ein gültiger Betreuungsvertrag besteht. Sie werden immer für den vollen Monat erhoben.

Was ist, wenn der Betreuungsbeginn in den Sommerferien liegt?

    • Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr, dieses entspricht dem Schuljahr (01. August eines Jahres bis 31. Juli des Folgejahres, unabhängig von den Ferien- und Schließzeiten). Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen zu entrichten ist.

 

Weitere Informationen

Sie haben weitere Fragen?

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir für Sie in unserem FAQ zusammengefasst. Diese finden Sie rechts unter Formulare.

Für weitere Anliegen stehen wir Ihnen sehr gerne über elternbeitrag@mail.aachen.de zur Verfügung.