Sondernutzung (Aufstellen Blumenkübel - Anzeigen)
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Sie möchten einen Blumenkübel auf dem Gehweg aufstellen? Privat oder gewerblich? Dies ist grundsätzlich gebührenfrei, muss aber bei der Stadt angemeldet werden.
Voraussetzungen
Erlaubt sind max. zwei Blumenkübel, die eine Gesamtfläche von 0,50 m² und eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten dürfen.
Die Blumenkübel sollen eine dezente Farbgebung haben und entweder aus Holz, Stein, Ton oder hochwertigem Kunststoff gefertigt sein. Es besteht die Verpflichtung, die Blumenkübel in einem ansehnlichen und gepflegten Zustand zu halten.
Eine Restgehwegbreite von 1,80 m muss verbleiben. Auf einer Länge von max. 10 Metern sind 1,50 m zulässig. Insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit behält sich die Stadt die Forderung nach einer größeren Restgehwegbreite vor.
Kosten
gebührenfrei
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Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
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E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de