Ausnahmegenehmigung für Haltverbote online

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Ausnahmegenehmigung für Haltverbote online

Sie benötigen ein Haltverbot für z. B. einen Umzug, einen Gerüstaufbau, eine Materiallagerung?

Voraussetzungen

Die Schilder und Bakenfüße haben je Standort ein Gewicht von bis zu 100 kg und eine Stangenlänge von bis zu 3,10 m. Zur Abholung der Schilder benötigen Sie ein entsprechendes Fahrzeug.

Was noch zu beachten wäre (Bedingungen / Auflagen):

  1. Gemäß § 45 Abs. 6 StVO sind Sie zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen und –einrichtungen verpflichtet. § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der derzeit gültigen Fassung bestimmt, dass Sie alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen haben.

  2. Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verkehrseinrichtungen und –zeichen verwendet werden. Das verwendete Material muss in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand sein.

  3. Die angeordneten Verkehrszeichen sind mind. 4 volle Kalendertage (inkl. dem Aufstelltag) vor Arbeitsbeginn mit den notwendigen Zusatzschildern (zeitliche Befristung / Seitenstreifen) in einer Höhe von mind. 2,20 Meter Unterkante Schild vom Boden auf dem angrenzenden Gehweg aufzustellen. Die dann vorgefundenen Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Feststellort (Straße/Hausnummer) zu registrieren. Datum und Uhrzeit sind hierbei zu notieren.

  4. Das eingerichtete Haltverbot, insbesondere der Standort der Verkehrszeichen, ist täglich zu kontrollieren. Die zum Zeitpunkt der Kontrolle vorgefundenen Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Feststellort (Straße / Hausnummer) zu registrieren. Datum und Uhrzeit sind hierbei zu notieren. Das Aufstellen der Schilder ist mit einem Foto entsprechend zu dokumentieren, aus dem auch das Datum ersichtlich ist. Sollten der Stadt Aachen Kosten entstehen, die auf ein nicht gerechtfertigtes Abschleppen zurückzuführen sind, so werden Ihnen diese in Rechnung gestellt.

  5. Es ist nicht gestattet, nach eigenem Ermessen abzusperren.

Hilfe:
Sofern das ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeschilderte Haltverbot nicht respektiert wird, kann telefonisch ein zusätzlich mit Mitarbeitenden des Ordnungsamtes besetzter Abschleppwagen bei der Firma Faensen,

Strangenhäuschen 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241 705130 angefordert werden.


Bei Fragen an die Polizei sollte nicht die Notrufnummer gewählt werden. Das Polizeipräsidium ist unter der Nummer 0241 95770 erreichbar.

Schildervermietung in Aachen

Deubner Baumaschinen
Schönbergstr. 9, 52068 Aachen

Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00h – 18.00h, Sa 7.00h – 14.00h 
Mietrückgabe und -ausgabe: Mo – Fr bis 17.45h, Sa bis 13.45h
Tel.: 0241 968200

Verleih- und Aufstellservice
Nach Terminabsprache  
52072 Aachen
Tel.: 0157 57 57 6838
Wertz Autokrane GmbH & Co.KG
Rödgerheidweg 34, 52068 Aachen
Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00h – 17.00h
Tel.: 0241 5550 20

Klüttgens Autokrane +  Schwertransporte GmbH
Aachener Str. 5, 52223 Stolberg
Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00h – 17.00h
Samstags nach Absprache möglich
Rückgabe nur Mo – Fr
Tel.: 0241 99 72 99 50

a&b Service
Ansprechpartner: Andreas Becker
Zechenstraße 3, 52146 Würselen
Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.00h - 18.00 h
Tel.: 0049 178 4664760

frisch foliert
Verleih, Beantragung, Aufstellung, Abholung, Dokumentation
Nach Terminabsprache  
52072 Aachen
Tel.: 0157 57 57 6838 info@frisch-foliert.de

Kosten

Es fallen folgende Gebühren für die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Haltverbotes bei der Stadt Aachen an:

  • 2 Schilder, benötigt für ein Haltverbot an einer Stelle, 20 €
  • 4 Schilder, benötigt für ein zusätzliches Haltverbot an einer zweiten Stelle, 30 €
  • 6 Schilder, benötigt für zwei zusätzliche Haltverbote an einer dritten Stelle, 45 €


Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Ausleihgebühren bei den ausgebenden Firmen anfallen.

Weitere Informationen

Möchten Sie nur eine Änderung oder Verlängerung einer bestehenden Genehmigung beantragen?

Dann folgen Sie dem Link.

 

Melden Sie sich bitte über den gelben Button „Zur Anmeldung“ bei Ihrem Servicekonto.NRW an. Nach der erfolgreichen Anmeldung  werden Sie automatisch auf diese Seite zurück geleitet und der Button ändert sich  in „Zum Formular“. Jetzt können Sie den Erstantrag für ein temporäres Haltverbot stellen.

Ausnahmegenehmigung für Haltverbote online

Voraussetzungen

Die Schilder und Bakenfüße haben je Standort ein Gewicht von bis zu 100 kg und eine Stangenlänge von bis zu 3,10 m. Zur Abholung der Schilder benötigen Sie ein entsprechendes Fahrzeug.

Was noch zu beachten wäre (Bedingungen / Auflagen):

  1. Gemäß § 45 Abs. 6 StVO sind Sie zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen und –einrichtungen verpflichtet. § 5 b des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der derzeit gültigen Fassung bestimmt, dass Sie alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu tragen haben.

  2. Es dürfen nur die in der Straßenverkehrsordnung beschriebenen Verkehrseinrichtungen und –zeichen verwendet werden. Das verwendete Material muss in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand sein.

  3. Die angeordneten Verkehrszeichen sind mind. 4 volle Kalendertage (inkl. dem Aufstelltag) vor Arbeitsbeginn mit den notwendigen Zusatzschildern (zeitliche Befristung / Seitenstreifen) in einer Höhe von mind. 2,20 Meter Unterkante Schild vom Boden auf dem angrenzenden Gehweg aufzustellen. Die dann vorgefundenen Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Feststellort (Straße/Hausnummer) zu registrieren. Datum und Uhrzeit sind hierbei zu notieren.

  4. Das eingerichtete Haltverbot, insbesondere der Standort der Verkehrszeichen, ist täglich zu kontrollieren. Die zum Zeitpunkt der Kontrolle vorgefundenen Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Feststellort (Straße / Hausnummer) zu registrieren. Datum und Uhrzeit sind hierbei zu notieren. Das Aufstellen der Schilder ist mit einem Foto entsprechend zu dokumentieren, aus dem auch das Datum ersichtlich ist. Sollten der Stadt Aachen Kosten entstehen, die auf ein nicht gerechtfertigtes Abschleppen zurückzuführen sind, so werden Ihnen diese in Rechnung gestellt.

  5. Es ist nicht gestattet, nach eigenem Ermessen abzusperren.

Hilfe:
Sofern das ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeschilderte Haltverbot nicht respektiert wird, kann telefonisch ein zusätzlich mit Mitarbeitenden des Ordnungsamtes besetzter Abschleppwagen bei der Firma Faensen,

Strangenhäuschen 14, 52070 Aachen, Tel.: 0241 705130 angefordert werden.


Bei Fragen an die Polizei sollte nicht die Notrufnummer gewählt werden. Das Polizeipräsidium ist unter der Nummer 0241 95770 erreichbar.

Schildervermietung in Aachen

Deubner Baumaschinen
Schönbergstr. 9, 52068 Aachen

Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00h – 18.00h, Sa 7.00h – 14.00h 
Mietrückgabe und -ausgabe: Mo – Fr bis 17.45h, Sa bis 13.45h
Tel.: 0241 968200

Verleih- und Aufstellservice
Nach Terminabsprache  
52072 Aachen
Tel.: 0157 57 57 6838
Wertz Autokrane GmbH & Co.KG
Rödgerheidweg 34, 52068 Aachen
Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00h – 17.00h
Tel.: 0241 5550 20

Klüttgens Autokrane +  Schwertransporte GmbH
Aachener Str. 5, 52223 Stolberg
Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.00h – 17.00h
Samstags nach Absprache möglich
Rückgabe nur Mo – Fr
Tel.: 0241 99 72 99 50

a&b Service
Ansprechpartner: Andreas Becker
Zechenstraße 3, 52146 Würselen
Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.00h - 18.00 h
Tel.: 0049 178 4664760

frisch foliert
Verleih, Beantragung, Aufstellung, Abholung, Dokumentation
Nach Terminabsprache  
52072 Aachen
Tel.: 0157 57 57 6838 info@frisch-foliert.de

Möchten Sie nur eine Änderung oder Verlängerung einer bestehenden Genehmigung beantragen?

Dann folgen Sie dem Link.

 

Melden Sie sich bitte über den gelben Button „Zur Anmeldung“ bei Ihrem Servicekonto.NRW an. Nach der erfolgreichen Anmeldung  werden Sie automatisch auf diese Seite zurück geleitet und der Button ändert sich  in „Zum Formular“. Jetzt können Sie den Erstantrag für ein temporäres Haltverbot stellen.

Es fallen folgende Gebühren für die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Haltverbotes bei der Stadt Aachen an:

  • 2 Schilder, benötigt für ein Haltverbot an einer Stelle, 20 €
  • 4 Schilder, benötigt für ein zusätzliches Haltverbot an einer zweiten Stelle, 30 €
  • 6 Schilder, benötigt für zwei zusätzliche Haltverbote an einer dritten Stelle, 45 €


Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Ausleihgebühren bei den ausgebenden Firmen anfallen.

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Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20 52064 Aachen
Fax 0241 432-6868