Erneuerbare Energien: PV-Anlage und Wärmepumpe

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Erneuerbare Energien: PV-Anlage und Wärmepumpe

Seit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2024 ist die Errichtung einer Wärmepumpe bzw. die Installation einer PV-Anlage bis auf wenige Ausnahmen (bspw. Sonderbauten) genehmigungsfrei. 
 
Sowohl die PV-Anlagen, als auch die Wärmepumpen sowie die zugehörigen Einhausungen und Fundamente lösen keine Abstandsflächen aus. 
 
In Einzelfällen sind die übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere planungsrechtliche Vorgaben, zu beachten. 
 
Nähere Informationen hierzu können Sie dem zum Download bereitgestellten Merkblatt entnehmen.

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Fachbereich Bauaufsicht (FB 63)
Fachbereich Bauaufsicht
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-63009
E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de

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Erneuerbare Energien: PV-Anlage und Wärmepumpe
Seit der Novellierung der Landesbauordnung zum 01.01.2024 ist die Errichtung einer Wärmepumpe bzw. die Installation einer PV-Anlage bis auf wenige Ausnahmen (bspw. Sonderbauten) genehmigungsfrei. 
 
Sowohl die PV-Anlagen, als auch die Wärmepumpen sowie die zugehörigen Einhausungen und Fundamente lösen keine Abstandsflächen aus. 
 
In Einzelfällen sind die übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere planungsrechtliche Vorgaben, zu beachten. 
 
Nähere Informationen hierzu können Sie dem zum Download bereitgestellten Merkblatt entnehmen.
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Frau

Hermanns

Verwaltungssachbearbeitung

205

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katharina.hermanns@mail.aachen.de

Herr

Schepp

Verwaltungssachbearbeitung

217

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