Fahrzeug, abgeschleppt
Fahrzeug, abgeschleppt
Warum wird abgeschleppt?
Abschleppmaßnahmen werden im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs bei Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer durchgeführt z. B.:
- Behindertenparkplätze
- Fußgängerzonen
- Sonderfahrstreifen für Omnibusse
- Feuerwehrzufahrten
- Fußgängerüberwege
- transportablen Beschilderungen (Baumaßnahmen, Sonderveranstaltungen usw.-Verbotszone mindestens 72 Stunden vorher eingerichtet)
- bei "Dauerparkern" in parkscheinpflichtigen Bereichen, Ladezone usw.
Wo befindet sich bei Fahrzeug und was ist zu tun um das Fahrzeug zurück zu bekommen?
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden bei der Firma Faensen abgestellt. Es ist erforderlich, die Abschleppkosten bei der Abschleppfirma zu bezahlen (Firma Faensen GmbH, Strangenhäuschen 14, 52070 Aachen; Telefon +49 (0) 241 70 51 30). Der Wagen kann anschließend wieder mitgenommen werden.
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Verwaltungsgebühren / Abschleppmaßnahmen (FB 32/120)Verwaltungsgebühren / Abschleppmaßnahmen
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
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E-Mail: fb32-120ruhenderverkehr@mail.aachen.de