Beherbergungsabgabe

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Beherbergungsabgabe

In seiner Sitzung am 9. Juli 2025 hat der Rat der Stadt Aachen mit großer Mehrheit beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 eine Beherbergungsabgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung zu erheben.
 
Zu den Beherbergungsbetrieben gehören unter anderem Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen. Abgabepflichtig sind auch entgeltliche Übernachtungen, welche über Online-Plattformen (z.B. Airbnb oder Booking) vermittelt worden sind.
 
Die Abgabe soll bei einer Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für 21 Tage im Kalenderjahr erhoben werden.
 
Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind, Personen, die aufgrund von Klassenfahrten von Schulen sowie vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe übernachten. Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
 
Buchungen, die vor dem Inkrafttreten der Satzung rechtsverbindlich vom Beherbergungsbetrieb bereits bestätigt wurden, unterliegen nicht der Abgabepflicht, sofern sie nicht durch den Gast oder den Beherbergungsbetrieb später storniert oder geändert werden.

 

https://www.aachen.de/in-aachen-leben/politik-und-verwaltung/stadtrecht/finanzen/satzung-zur-beherbergungsabgabe.pdf?cid=uw1

Weitere Informationen folgen in Kürze.

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Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer (FB 22/200)
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