Festbrennstoff-Verordnung
Festbrennstoff-Verordnung
Am 9. Oktober 2010 ist in Aachen die neue Festbrennstoff-Verordnung in Kraft getreten. Ofenbesitzer müssen sich danach im gesamten Stadtgebiet auf neue rechtliche Regelungen zum Betrieb ihrer Anlagen einstellen. Sie müssen beim Neukauf von Geräten mit Festbrennstoffen (zum Beispiel Scheitholz, Holzpellets, Briketts, etc.) die besonderen Grenzwerte beachten. Ältere Öfen müssen bis 31. Dezember 2014 mit Filtern nachgerüstet werden. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.
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