Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unter dem Begriff der Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz von Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit eins Menschen (z.B. durch Beaufsichtigung oder Kontrollen). Bloße Sicherheitseinrichtungen technischer Art stellen keine Obhutstätigkeit dar.
Die Erlaubnis zur Bewachung kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden.
Kosten
Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes:
750,00 € (ohne Sachkundenachweis)
1.200,00 € (mit Sachkundenachweis)
Bei schriftlicher Antragsstellung wird Ihnen ein Gebührenbescheid über den o.a. Betrag zugeschickt.
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