Steueridentifikationsnummer

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Steueridentifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person zugeteilt wird. Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in der Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Berlin.

Gültigkeit

Die zugeteilte Steuer-ID bleibt grundsätzlich das ganze Leben gültig und ändert sich auch bei Änderung des Namens oder der Anschrift nicht, auch nicht bei (zwischenzeitlichem) Wegzug ins Ausland. Ausnahmen, zum Beispiel bei versehentlichen Doppelvergaben der gleichen Steuer-ID an zwei verschiedene Personen, werden der betroffenen Person durch das BZSt mitgeteilt.

Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.

Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln.

Erhalt der Steueridentifikationsnummer

Nach erstmaliger Anmeldung bei einer deutschen Meldebehörde erhalten neu geborene bzw. erstmalig aus dem Ausland zugezogene Personen eine schriftliche Mitteilung über die zugeteilte Steuer-ID. Diese Mitteilung sollte lebenslang aufbewahrt werden.

Zweitausfertigung

Falls die Mitteilung nicht angekommen ist oder verloren wurde, kann auf der Webseite des BZSt eine neue Mitteilung beantragt werden. Die Zustellung erfolgt postalisch an die Meldeadresse der Hauptwohnung. Eine Zustellung an Nebenwohnungen, abweichende Postadressen oder per Mail ist nicht möglich.

Bekanntgabe durch die Meldebehörde

Da die Steuer-ID bei aktuell gemeldeten Personen im Melderegister der Hauptwohnung gespeichert wird, können Sie bei der zuständigen Meldebehörde Auskunft über die zu Ihnen gespeicherte Steuer-ID erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung der Steuer-ID an die Meldebehörde bei Neuanmeldungen einige Tage in Anspruch nimmt, in Einzelfällen auch länger. Eine Mitteilung der Steuernummer unmittelbar bei der Anmeldung ist daher nicht möglich, auch wenn diese für eine Arbeitsaufnahme dringend benötigt wird.

Die Sozialversicherungs- bzw. Rentenversicherungsnummer ist kein Bestandteil des Melderegisters und kann daher nicht durch die Meldebehörde mitgeteilt werden.

Kosten

gebührenfrei