Satzungen nach Baugesetzbuch

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Satzungen nach Baugesetzbuch

Auf Grundlage des Baugesetzbuches werden verschiedene Satzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erlassen: Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht sichern der Stadt ein Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes sowie für Grundstücke in Gebieten, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Satzungen über eine Veränderungssperre dienen unter anderem dazu, dass Vorhaben, die den städtebaulichen Zielen eines Bebauungsplanes entgegenstehen, während der Planaufstellung nicht durchgeführt werden dürfen.

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Auf Grundlage des Baugesetzbuches werden verschiedene Satzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erlassen: Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht sichern der Stadt ein Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes sowie für Grundstücke in Gebieten, in denen städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Satzungen über eine Veränderungssperre dienen unter anderem dazu, dass Vorhaben, die den städtebaulichen Zielen eines Bebauungsplanes entgegenstehen, während der Planaufstellung nicht durchgeführt werden dürfen.

Satzung Vorkaufsrecht Veränderungssperre, OZG-ID 10516, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4065/show
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