Erbbaurecht

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Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Aachen, das Gebäude wird in der Regel vom Erbbauberechtigten erworben oder neu errichtet.

Der Erbbauberechtigte übernimmt für den Erbbaugrundbesitz alle Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers, z.B. Zahlen der Grundbesitzabgaben und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und hat das Recht, das Erbbaurecht zu beleihen und zu verkaufen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel zwischen 30 und 99 Jahre.

Für das eingeräumte Recht am Grundstück wird ein Erbbauzins erhoben, der in halbjährlichen Raten zu zahlen ist. Die Höhe hängt vom Nutzungszweck ab.

Der Erbbauzins kann ab einer Laufzeit von 10 Jahren in regelmäßigen Abständen angepasst werden. 

Die Grundstückseigentümerin genehmigt grundsätzlich die Eintragung einer Grundschuld in Höhe von 70 % der Kosten des Bauvorhabens. In Ausnahmefällen kann diese Eintragung auf 80 % erhöht werden. Eine Eintragung über 80 % ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Grundschuld ist keine Finanzierungsgrenze. Die Erbbaurechtsnehmer sind in ihren Verhandlungen mit den Kreditinstituten völlig frei.

Kontakt

Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23)
Fachbereich Immobilienmanagement
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-2309
E-Mail: immobilienmanagement-ac@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Hirsch:
Tel: 0241 432-2315
Frau Nellessen:
Tel: 0241 432-2319
Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Aachen, das Gebäude wird in der Regel vom Erbbauberechtigten erworben oder neu errichtet.

Der Erbbauberechtigte übernimmt für den Erbbaugrundbesitz alle Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers, z.B. Zahlen der Grundbesitzabgaben und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und hat das Recht, das Erbbaurecht zu beleihen und zu verkaufen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel zwischen 30 und 99 Jahre.

Für das eingeräumte Recht am Grundstück wird ein Erbbauzins erhoben, der in halbjährlichen Raten zu zahlen ist. Die Höhe hängt vom Nutzungszweck ab.

Der Erbbauzins kann ab einer Laufzeit von 10 Jahren in regelmäßigen Abständen angepasst werden. 

Die Grundstückseigentümerin genehmigt grundsätzlich die Eintragung einer Grundschuld in Höhe von 70 % der Kosten des Bauvorhabens. In Ausnahmefällen kann diese Eintragung auf 80 % erhöht werden. Eine Eintragung über 80 % ist ausgeschlossen.

Die Höhe der Grundschuld ist keine Finanzierungsgrenze. Die Erbbaurechtsnehmer sind in ihren Verhandlungen mit den Kreditinstituten völlig frei.

Erbbaurechte, Belastung, erben, Erbbauzins, Grundstück, Grundschuld, Finanzierung, Grundschuldeintragung https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3972/show
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Fax 0241 432-2399

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Hirsch

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sarah.hirsch@mail.aachen.de

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Nellessen

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christiane.nellessen@mail.aachen.de

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Abteilungsleitung

601

0241 432-2310
heike.ernst@mail.aachen.de