Gestattungsverträge (Abschluss)
Gestattungsverträge (Abschluss)
Gestattungsverträge werden abgeschlossen, wenn ein Versorgungsunternehmen oder ein privater Dritter städtischen Grundbesitz z.B. für eine Leitung, eine Zuwegung oder die Erschließung seines Grundstückes in Anspruch nehmen möchte. Der Gestattungsvertrag beinhaltet die Inanspruchnahme der Grundstücksfläche, die damit verbundenen Pflichten, Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltung sowie die zu zahlende Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Wertminderung, die das Grundstück durch die fremde Nutzung erfährt.
Dies gilt ebenfalls für Grundstücke privater Eigentümer, wenn die Stadt den Grundbesitz für ihre Kanalleitungen in Anspruch nehmen möchte.
Für eine verlegte Leitung oder eine erforderliche Erschließung werden häufig Dienstbarkeiten im Gestattungsvertrag vereinbart, die im Grundbuch eingetragen werden. Hierzu wird im jeweiligen Einzelfall Auskunft erteilt.
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