Taubenfütterung
Taubenfütterung
Füttern verboten
Die Fütterung von Tauben ist nach § 4 der Aachener Straßenverordnung (PDF) verboten.
Bußgeld
Zunächst Verwarnungsgeld bis zu 35 Euro. Bei wiederholter Fütterung bis zu 1.000 Euro.
Ahndung
Eine Ahndung ist nur möglich, wenn der Verursacher mit Namen und Adresse benannt werden kann oder genaue Anhaltspunkte eine Ermittlung möglich machen:
- Wo wird gefüttert?
- Zu welchen Zeiten wird gefüttert?
- In welchem Umfang wird gefüttert?
- evtl. eine Personenbeschreibung
Die Angaben bitte schriftlich dem Ordnungsamt zukommen lassen: Stadt Aachen, Ordnungsamt, 52058 Aachen, mail: ordnungsamt@mail.aachen.de
Aachener Taubenprojekt
siehe www.tierrechte.de
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Kontakt
Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32/110)Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon: 0241 432-32002
E-Mail: ordnungsamt@mail.aachen.de