Fahrräder: schrottreif

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Fahrräder: schrottreif

FB 32/310

Im öffentlichen Straßenraum abgestellte Fahrräder, die erkennbar nicht mehr genutzt werden oder eine erhebliche Gefährdung für Passanten und/oder den Verkehrsfluss darstellen, können beim Ordnungsamt gemeldet werden.

„Schrottfahrräder“

Offensichtlich als Schrott und damit als illegal entsorgt einzustufende Fahrräder werden nach entsprechender Überprüfung mit einem orangen Aufkleber gekennzeichnet. Diese Beseitigungsverfügung lässt dem jeweiligen Eigentümer vier Wochen Zeit, sein Fahrrad an sich zu nehmen. Nach Ablauf der auf dem Aufkleber vermerkten Frist wird das Fahrrad als illegal entsorgter Abfall abtransportiert.
Verkehrsgefährdend abgestellte Fahrräder werden unmittelbar eingezogen und sichergestellt.