Ballon-, Drohnen- und Kinderballonaufstiege, Hubschrauberstarts- und Landungen

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Ballon-, Drohnen- und Kinderballonaufstiege, Hubschrauberstarts- und Landungen

Solche Vorhaben bedürfen der Genehmigung der Unteren Luftfahrtbehörde NRW bzw. der Freigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle.

Ballonaufstiege / Hubschrauberstarts und -landungen

Eine der Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung durch die Untere Luftfahrtbehörde ist das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die sich auf den vorgesehenen Start- bzw. Landeplatz bezieht.

Der hierzu an die Ordnungsbehörde zu richtende Antrag muss folgende Angaben / Unterlagen beinhalten:

  • Veranstalter und ausführendes Luftfahrtunternehmen
  • Datum und Uhrzeit bzw. Zeitrahmen des Vorhabens / der Veranstaltung
  • genaue Beschreibung des Start- bzw. Landesplatzes
  • (bei größeren Grundstücken ggfls. unter Beifügung eines Lageplanes)
  • Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers

Da möglicherweise verschiedene Behörden zu beteiligen sind, wird um rechtzeitige Antragstellung – mindestens 8 Werktage vorher – gebeten.

Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.

Kinderballons

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal möglich.

Weitere Informationen

Untere Luftfahrtbehörde:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 26 – Luftverkehr
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475 3204
Fax: 0211 475 3988