Ballon-, Drohnen- und Kinderballonaufstiege, Hubschrauberstarts- und Landungen

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Ballon-, Drohnen- und Kinderballonaufstiege, Hubschrauberstarts- und Landungen

Solche Vorhaben bedürfen der Genehmigung der Unteren Luftfahrtbehörde NRW bzw. der Freigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle.

Ballonaufstiege / Hubschrauberstarts und -landungen

Eine der Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung durch die Untere Luftfahrtbehörde ist das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die sich auf den vorgesehenen Start- bzw. Landeplatz bezieht.

Der hierzu an die Ordnungsbehörde zu richtende Antrag muss folgende Angaben / Unterlagen beinhalten:

  • Veranstalter und ausführendes Luftfahrtunternehmen
  • Datum und Uhrzeit bzw. Zeitrahmen des Vorhabens / der Veranstaltung
  • genaue Beschreibung des Start- bzw. Landesplatzes
  • (bei größeren Grundstücken ggfls. unter Beifügung eines Lageplanes)
  • Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers

Da möglicherweise verschiedene Behörden zu beteiligen sind, wird um rechtzeitige Antragstellung – mindestens 8 Werktage vorher – gebeten.

Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.

Kinderballons

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal möglich.

Weitere Informationen

Untere Luftfahrtbehörde:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 26 – Luftverkehr
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475 3204
Fax: 0211 475 3988

Ballon-, Drohnen- und Kinderballonaufstiege, Hubschrauberstarts- und Landungen

Ballonaufstiege / Hubschrauberstarts und -landungen

Eine der Voraussetzungen für die Genehmigungserteilung durch die Untere Luftfahrtbehörde ist das Vorliegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die sich auf den vorgesehenen Start- bzw. Landeplatz bezieht.

Der hierzu an die Ordnungsbehörde zu richtende Antrag muss folgende Angaben / Unterlagen beinhalten:

  • Veranstalter und ausführendes Luftfahrtunternehmen
  • Datum und Uhrzeit bzw. Zeitrahmen des Vorhabens / der Veranstaltung
  • genaue Beschreibung des Start- bzw. Landesplatzes
  • (bei größeren Grundstücken ggfls. unter Beifügung eines Lageplanes)
  • Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers

Da möglicherweise verschiedene Behörden zu beteiligen sind, wird um rechtzeitige Antragstellung – mindestens 8 Werktage vorher – gebeten.

Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist gebührenfrei.

Kinderballons

Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal möglich.

Untere Luftfahrtbehörde:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dez. 26 – Luftverkehr
Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475 3204
Fax: 0211 475 3988

Heißluftballon, Drohnen, Luftballon, Hubschrauber, OZG-ID 10349, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3744/show
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Roermonder Straße 559 52072 Aachen

Frau

Weiler

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

0241 432-32312

Frau

Boeven

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.2

0241 432-32313

Herr

Schlebach

Sachbearbeiter Aachen-Mitte

01.5

0241 432-32311
Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (FB Sicherheit und Ordnung, Aachen-Mitte)
Peterstraße 44-46 52062 Aachen
Fax 0241 413541-3259

Frau

Weiler

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

0241 432-32312

Frau

Boeven

Sachbearbeiterin Aachen-Mitte

01.2

0241 432-32313

Herr

Schlebach

Sachbearbeiter Aachen-Mitte

01.5

0241 432-32311