Unterbringung psychisch Kranker

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Unterbringung psychisch Kranker

Zu den psychischen Erkrankungen zählen auch die Suchtkrankheiten, z.B. Alkoholabhängige, Betäubungsmittel-Konsumenten etc. Unterbringungen / Zwangseinweisungen in der geschlossenen Psychiatrie dürfen nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde erfolgen. Grundlage ist ein ärztliches Zeugnis, welches bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen muß.