Unterbringung psychisch Kranker
Unterbringung psychisch Kranker
Zu den psychischen Erkrankungen zählen auch die Suchtkrankheiten, z.B. Alkoholabhängige, Betäubungsmittel-Konsumenten etc. Unterbringungen / Zwangseinweisungen in der geschlossenen Psychiatrie dürfen nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde erfolgen. Grundlage ist ein ärztliches Zeugnis, welches bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen muß.
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