Unterbringung psychisch Kranker
Unterbringung psychisch Kranker
Zu den psychischen Erkrankungen zählen auch die Suchtkrankheiten, z.B. Alkoholabhängige, Betäubungsmittel-Konsumenten etc. Unterbringungen / Zwangseinweisungen in der geschlossenen Psychiatrie dürfen nur auf Anordnung der Ordnungsbehörde erfolgen. Grundlage ist ein ärztliches Zeugnis, welches bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen muß.