Feuer, Brauchtumsfeuer
Feuer, Brauchtumsfeuer
Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen (z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer usw.), ist beim Ordnungsamt (Aachen-Mitte oder Bezirksämter, siehe unten) zu beantragen bzw. anzuzeigen.
Benennen Sie bitte den Verantwortlichen und machen genaue Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Größe des Feuers.
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Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen