Bestellte Pflegschaften/Vormundschaften und institutioneller Kinderschutz

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Bestellte Pflegschaften/Vormundschaften und institutioneller Kinderschutz

Wenn Kinder eine Vormundschaft brauchen

So lange Kinder noch nicht volljährig sind, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie übernimmt. Normalerweise ist dies die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können, dürfen oder wollen diese die Aufgabe nicht übernehmen.

In einem solchen Fall wird vom Gericht eine andere erwachsene Person mit dieser Aufgabe betraut. Dies ist dann die Vormundin oder der Vormund.

Die mit der Vormundschaft beauftragte Person ist die rechtliche Vertretung des Kindes oder des jungen Menschen und soll für dessen Wohlergehen sorgen.

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Verantwortung / elterlichen Sorge entzogen, dann spricht man von einer Pflegschaft.

Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z.B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc.

Grundsätzlich werden Vormundin oder Vormund vom Familiengericht bestellt. Eine Ausnahme stellt die gesetzliche Amtsvormundschaft dar. Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter wird das Jugendamt kraft Gesetzes Vormundin oder Vormund, weil Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig sind. Das bedeutet, dass das Jugendamt alle Formalitäten übernimmt. Der Mutter steht neben der Amtsvormundin oder dem Amtsvormund die Personensorge für das Kind zu. Sie ist jedoch nicht zur rechtlichen Vertretung des Kindes berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit in der tatsächlichen Personensorge, geht die Meinung der Mutter vor. Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter. Als Eltern einer minderjährigen, unverheirateten Mutter haben Sie weiterhin das Sorgerecht für Ihre Tochter, aber nicht für Ihr Enkelkind.

 

Die Vormundinnen oder Vormünder des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule sind Ansprechpartnerinnen und -partner für die betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, Bezugspädagoginnen und -pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, für Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste und andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.

Die Vormundin oder der Vormund

 übt die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche aus und nimmt deren Interessen wahr.

  • sorgt für die Gesundheit der Minderjährigen.
  • pflegt regelmäßig persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen.
  • entscheidet über ihren Lebensort und wählt den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte aus.
  • legt mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und beaufsichtigt deren Umsetzung.
  • wählt die notwendigen erzieherischen Hilfen aus und beantragt sie.
  • verwaltet Vermögen von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen, regelt ihre Erbschaftsangelegenheiten und macht Sozialleistungen geltend.
  • vertritt sie in gerichtlichen Verfahren und sorgt für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
  • begleitet minderjährige Mütter als gesetzliche Vormundin oder gesetzlicher Vormund ihrer Kinder und unterstützt sie in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten. 

Stadt Aachen
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule 
Vormundschaften, Pflegschaften
Mozartstraße 2-10
52064 Aachen

Frau Vuran
Teamleitung
Tel.: 0241 / 432 45370
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de

Frau Breuer
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 0241 / 432 45375
Fax: 0241 / 413541 45375
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de

Herr Mennicken
Sozialarbeiterin B.A.
Tel.: 0241 / 432 45374
Fax: 0241 / 413541 45374
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de

Frau Leisten
Dipl. Heilpädagogin (Sozialpädagogin)
Tel.: 0241 / 432 45511
Fax: 0241 / 413541 45511
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de

Herr Mikliss
Sozialarbeiter B.A.
Tel.: 0241 / 432 45413
Fax: 0241 / 413541 45378
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de

Frau Grundhöfer
Tel.: 0241 / 432 45374
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de

 

Fax.: 0241 / 432-45993

Internet: www.aachen.de

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Institutioneller Kinderschutz und Prävention / Frühe Hilfen, Bestellte Pflegschaften / Vormundschaften (FB 45/330.010)
Institutioneller Kinderschutz und Prävention / Frühe Hilfen, Bestellte Pflegschaften / Vormundschaften
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Telefon:
E-Mail: vormundschaften@mail.aachen.de