Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

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Lärm: Rasenmäher, Gewerbebetriebe, Gaststätten, Nachbarschaft

Lärm im Nachbarschaftsbereich

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um zivilrechtliche Angelegenheiten.

Trifft die Belästigung eine Vielzahl von Personen ist möglicherweise auch eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes gegeben. Diese Frage muss im Einzelfall geklärt werden.

Bei akuten Störungen, bpsw. der Nachtruhe:

Ordnungs- und Sicherheitsdienst
Hotline: 0241 432-2801

Rasenmäher u.a.
Rasenmäher dürfen werktags (montags bis samstags) zwischen 7.00 und 20.00 Uhr benutzt werden.
Verboten ist die Nutzung an Sonn- und Feiertagen.

Weitere Zeiten in denen Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und -sammler nicht betrieben werden dürfen ergeben sich, soweit die Gerätschaften nicht mit dem Umweltzeichen als lärmarm gekennzeichnet sind.

Beachten Sie bitte auch, dass sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Regelungen ggfls. aus Mietverträgen / Hausordnungen ergeben können.

Lärm von Gewerbebetrieben
Für gewerblichen Lärm ist 36/323, die "Untere Immissionsschutzbehörde" im Fachbereich Umwelt zuständig.

Herr John
Tel.: 0241 432-3668

Herr Spelthann
Tel.: 0241 432-3667

Frau Schirrmeister
Tel.: 432-3669

Gaststätten
Zuständig sind die Ordnungsämter (Aachen-Mitte, Bezirksämter, siehe unten). Im Einzelfall ist die Beschwerde schriftlich an das Ordnungsamt zu richten. Geben Sie bitte Art und Zeitpunkt der Belästigung möglichst genau an. Erwähnen Sie bitte auch eventuelle Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dieser Lärmbelästigung.