Sondernutzung (WSP.NRW Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen – beantragen)

BIS: Suche und Detail

Sondernutzung (WSP.NRW Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen – beantragen)

Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten. Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden 

Sie möchten auf öffentlichen Straßen, zum Beispiel mit einem mobilen Fahrzeug Waren oder sonstige Leistungen anbieten oder verkaufen? Näheres dazu erfahren Sie hier:

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Mobile Verkaufswagen im Reisegewerbe, Kioske, traditionelle Verkaufsstände zu Karneval, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Verkauf von Grabschmuck zu Allerheiligen sind im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden.

Wenn Sie Obst, Gemüse und Blumen ausstellen möchten, müssen Sie im Bereich Aachen-Mitte einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Voraussetzungen und die Höhe der anfallenden Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen geregelt. Erst nachdem die Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dürfen Obst, Gemüse und Blumen ausgestellt werden.

 

Kontakt

Sondernutzung (WSP.NRW) (FB 68/420)
Sondernutzung (WSP.NRW)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de

Verwandte Dienstleistungen