Vergnügungssteuer

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Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer wird erhoben für:

  1. Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
  2. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
  3. Sex- und Erotikmessen
    Alle diese Veranstaltungen sind spätestens 7 Tage vor Beginn anzumelden !
    Möchten Sie eine der genannten Darbietungen anmelden?
    => Wählen Sie rechts unter Downloads den entsprechenden Anmeldebogen.
    Weiterreichende Informationen über steuerpflichtige Erotikveranstaltungen erhalten auch über das rechts unter Downloads abrufbare Merkblatt.

  4. Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen

  5. Geldspielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit
    Möchten Sie entsprechende Apparate an- oder abmelden?
    => Wählen Sie rechts unter Downloads das entsprechende An- oder Abmeldeformular.
    Sofern Sie als Aufsteller aktiv werden möchten und daher weiterreichende Informationen benötigen, folgen Sie dem Link unter Downloads zu unserem Merkblatt.

Bemessungsgrundlagen sind:

  • Entgelt (z.B. pornographische Vorführungen, etc.)
  • Spielumsatz (z.B. Geldspielgeräte, etc.)

Der Steuersatz beträgt zum Beispiel für:

  • pornographische Filme/Bilder und ähnliches        23  %   des erhobenen Entgelts
  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit                          6,5  %   des Spieleraufwands
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit                   26,00 €    je Gerät pro Monat

Nähere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden, die rechts in der Rubrik Web aufgerufen werden kann.