Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer wird erhoben für:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (mit Gewinnerzielungsabsicht) innerhalb des Stadtgebiets
- Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Sex- und Erotikmessen Alle diese Veranstaltungen sind spätestens 7 Tage vor Beginn anzumelden !Möchten Sie eine Tanzveranstaltung oder eine der anderen Darbietungen anmelden?=> Wählen Sie rechts unter Downloads den entsprechenden Anmeldebogen.Weiterreichende Informationen über steuerpflichtige Tanz- oder Erotikveranstaltungen erhalten auch über das rechts unter Downloads abrufbare Merkblatt.
- Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen
- Geldspielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit
Möchten Sie entsprechende Apparate an- oder abmelden?=> Wählen Sie rechts unter Downloads das entsprechende An- oder Abmeldeformular.Sofern Sie als Aufsteller aktiv werden möchten und daher weiterreichende Informationen benötigen, folgen Sie dem Link unter Downloads zu unserem Merkblatt.
Bemessungsgrundlagen sind:
- Entgelt (z.B. pornographische Vorführungen, etc.)
- Veranstaltungsfläche (Tanzveranstaltungen)
- Spielumsatz (z.B. Geldspielgeräte, etc.)
Der Steuersatz beträgt zum Beispiel für:
- Tanzveranstaltungen 3,00 € je angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche
- pornographische Filme/Bilder und ähnliches 23 % des erhobenen Entgelts
- Apparate mit Gewinnmöglichkeit 5 % des Spieleraufwands
- Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 26,00 € je Gerät pro Monat
Nähere Einzelheiten können der Satzung entnommen werden, die rechts in der Rubrik Web aufgerufen werden kann.
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Kontakt
Vergnügungssteuer (FB 22/220)Vergnügungssteuer
Habsburgerallee 11-13
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: gewerbesteuer@mail.aachen.de
Downloads
- Merkblatt Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen (PDF)
- Anmeldung regelmäßig stattfindende Tanzveranstaltungen (nach Fläche)
- Anmeldung regelmäßig stattfindende Tanzveranstaltungen (nach Karten)
- Anmeldung einzelne Tanzveranstaltung (nach Fläche)
- Anmeldung einzelne Tanzveranstaltung (nach Eintrittskarten)
- Vergnügungssteuererklärung (regelmäßige Veranstaltungen, Film und Roheinnahmen Kabinen)
- Merkblatt Vergnügungsstuer für Geldspielgeräte (PDF)
- An- und Abmeldeformular für vergnügungssteuerpflichtige Apparate
- Steuererklärung für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit
- An- und Abmeldevordruck für vergnügungssteuerpflichtige Personalcomputer (PC)
- SEPA-Mandat für den Einzug von Steuern und Abgaben (Einzugsermächtigung)