Fischereischein

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Fischereischein

Wer Angeln möchte benötigt einen gültigen Fischereischein.
Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung.

Nur für Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Lebensjahr ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines auch ohne Nachweis der bestandenen Fischerprüfung möglich.
Allerdings berechtigt dieser Fischereischein die Jugendlichen nur zum Angel in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der den Prüfungsnachweis vorlegen kann.

Fischereischeinjahr ist immer das Kalenderjahr. Fischereischeine für das neue Jahr können aus buchungstechnischen Gründen immer erst mit Jahresbeginn ausgestellt werden.

Jugendfischereischein ( Ausstellung nur als Jahresschein)

Erforderlich sind:
- persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen
- Vorlage des Personalausweises / Pass des Erziehungsberechtigten sowie
  des Kinderausweises des Jugendlichen
- aktuelles Foto des Jugendlichen (Passformat)

Fischereischein-Ersterteilung ( Ausstellung als Jahres- oder 5-Jahres Fischereischein möglich;
dies gilt auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr, wenn diese die Fischerprüfung abgelegt  haben)

Erforderlich sind:
- Nachweis über die bestandene Fischerprüfung (Prüfungszeugnis)
- Personalausweis / Pass / Kinderausweis
- aktuelles Foto (Passformat)
- bei Jugendlichen Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Fischereischein-Verlängerung
- laufender, bzw. vorhandener Fischereischein
- Personalausweis / Pass / Kinderausweis
- ggfls. aktuelles Foto

Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

Gebühren:
Jugendfischereischein:   8,00 Euro
Jahresfischereischein:  16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro