Fischereischein
Fischereischein
Wenn Sie Ihren Fischereischein persönlich vor Ort umtauschen oder beantragen möchten, melden Sie sich bitte vorab telefonisch zur Vereinbarung eines Termins.
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und eine Fischereiabgabe entrichten. Grundvoraussetzung hierfür ist der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung und die Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der digitale Fischereischein
Zum 01. Juli 2026 wurde der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe für 1 oder 5 Kalenderjahre gültig. Er wird in allen Bundesländern als gültiger Fischereischein anerkannt.
Da der digitale Fischereischein kein Lichtbild mehr enthält, ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Jugendfischereischein
Es wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein ohne eigenes Dokument mitangeln.
Ausländerfischereischein
Der Ausländerfischereischein wird für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind, ausgestellt. Er ist ein Jahr gültig und kann entweder online oder vor Ort beantragt werden. Mit dem Ausländerfischereischein wird immer auch ein Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr ausgestellt.
Fischereischein mit Begleitung
Der Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung kann ausschließlich online gestellt werden.
Beantragung
Wenn Sie die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 bestehen:
Sie können frei wählen zwischen
- der Online-Beantragung (hierfür benötigen Sie eine BundID mit eID-Funktion Ihres Personalausweises)
oder
- dem persönlichen Antrag vor Ort
Wenn Sie die Prüfung vor dem 1. Juli 2026 bestanden haben oder bereits einen Fischereischein besitzen:
Die vor dem 01. Juli 2026 erteilten Fischereischeine bleiben bis zu ihrem eingetragenen Ablaufdatum gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Bis zum Ablaufdatum ist eine einmalige persönliche Vorsprache erforderlich, um den “alten” Fischereischein auf Fälschungsmerkmale zu prüfen und diesen in das neue Format zu überführen. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit.
Hinweis:
Wer möchte, kann seinen gültigen “alten” Fischereischein auch schon früher freiwillig umtauschen. Eine bereits gezahlte Fischereiabgabe wird dabei auf den neuen Schein übertragen. Für die Ausstellung fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 30,00 Euro an.
Erhalt der Scheckkarte:
Die neue Karte wird zentral hergestellt, Sie erhalten diese innerhalb von 2-3 Wochen per Post. Für die Übergangszeit kann Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden, die bei Kontrollen vorzuzeigen ist.
Entrichtung der Fischereiabgabe:
Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW Serviceportal oder persönlich vor Ort erfolgen.
Kosten
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Dienstleistung |
Kosten |
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Fischereischein Lebenszeit |
30,00 EUR |
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Umtausch Scheckkarte |
30,00 EUR |
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Fischereiabgabe 1 Jahr |
22,00 EUR |
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Fischereiabgabe 5 Jahre |
50,00 EUR |
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Ausländerfischereischein |
32,00 EUR |
Suche
Kontakt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Aachen-Mitte)
Bezirksamt Eilendorf: Fischereischeinwesen, Fundbüro
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen