Sanierungsrecht
Sanierungsrecht
Die Stadt Aachen befindet sich mit ihrer modernen, zukunftsorientierten, funktionalen, aber auch gestalterisch anspruchsvollen und stadtklimatischen Stadtplanung auf dem stetigen Weg der Veränderung. Die städtebauliche Erneuerung und Gestaltung sind heute, mehr denn je, unverzichtbare Aufgaben der Kommunen, um städtebauliche Verbesserungen und Aufwertungen von gewachsenen Strukturen herbeizuführen.
Das Sanierungsrecht bildet hierbei den rechtlichen Rahmen und gibt den Kommunen entsprechende Maßnahmen an die Hand, um städtebaulichen Missständen entgegenzuwirken.
Der Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement ist innerhalb des Dezernats III federführend für die Sanierungssatzungen im vereinfachten und umfassenden Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zuständig.
Hierzu gehören:
- die Umsetzung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen
- die Vorbereitung/Erarbeitung von Satzungen
- die Abstimmung der Entwürfe mit allen betroffenen Fachbereichen
- die Abwicklung der gesamten Satzungsverfahren bis zur Veröffentlichung einschl. evtl. Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde
- die Bearbeitung und rechtliche Einschätzung von ggfls. auftretenden Normenkontrollverfahren oder anderen Rechtsmittelverfahren
- bei Bedarf Anpassungen/Änderungen von bestehenden Satzungen
- die (Teil-)Aufhebungen von Satzungen
Außerdem nimmt der Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement Beratungs- und Koordinationsfunktionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung wahr.
Hierzu gehören:
- die rechtliche Beratung anderer Fachbereiche und Stellen im Bereich des Sanierungsrechts bei Grundsatzangelegenheiten, während der vorbereitenden Untersuchungen, in Satzungsfragen, bei der Umsetzung gezielter Maßnahmen und im Umgang mit Rechtsmittelverfahren
- die Erstellung und Koordination von Vorlagen, Stellungnahmen und Beantwortung von Ratsanfragen
- die Koordination der Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung des Gesamtmaßnahmenpaketes mit den beteiligten Fachbereichen, Sanierungsträger*innen und anderen Dritten
Der Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement setzt außerdem Maßnahmen nach § 144 ff. BauGB um.
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