Baulasten

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Baulasten

In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein, es fehlt an der gesicherten Erschließung oder die Abstandflächen können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Dann ist es jedoch unter Umständen möglich, durch die Übernahme von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf Nachbargrundstücken die Einhaltung der baurechtlichen Belange auf Dauer zu sichern. Dies geschieht dann durch die Eintragung einer Baulast.

Hierfür bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes. Einen Anspruch auf Eintragung einer Baulast gibt es jedoch nicht. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben, sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Öffnungszeiten

Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr 
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr

Sie erreichen uns telefonisch oder per Mail baulasten@mail.aachen.de

Kosten

Auskünfte aus dem Baulastenkataster werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.

Kontakt

Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht) (FB 63/100)
Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-63100
E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Baulasten

In vielen Fällen ist es dem Bauwilligen/Grundstückseigentümer wegen ungünstiger Lage oder schlechten Zuschnitts seines Grundstückes nicht möglich, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften auf seinem Grundstück einzuhalten. So kann z. B. die Einrichtung von Stellplätzen unmöglich sein, es fehlt an der gesicherten Erschließung oder die Abstandflächen können nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Dann ist es jedoch unter Umständen möglich, durch die Übernahme von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf Nachbargrundstücken die Einhaltung der baurechtlichen Belange auf Dauer zu sichern. Dies geschieht dann durch die Eintragung einer Baulast.

Hierfür bedarf es der Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstückes. Einen Anspruch auf Eintragung einer Baulast gibt es jedoch nicht. Die Baulast wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben, sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

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Montag 8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr 
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Auskünfte aus dem Baulastenkataster werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.

Baulast, Baulastenverzeichnis, Baulastenkataster, OZG-ID 10517, Baulasten https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3451/show
Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht)
Lagerhausstraße 20 52064 Aachen
Telefon 0241 432-63100
Fax 0241 413541-6310

Frau

Schilawa

Bearbeitung von Baulastangelegenheiten

219

0241 432-63116

Frau

Becker

Bearbeitung von Baulastangelegenheiten

219

0241 432-63115
astrid.becker@mail.aachen.de