Grundschuld: Löschungsbewilligung

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Grundschuld: Löschungsbewilligung

Eine Grundschuld, die zu Gunsten der Stadt Aachen zur Sicherung von Straßenbaukosten im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag gelöscht werden, wenn sie nicht mehr valutiert.

Der Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung kann nur von einem Notar unter Angabe des belasteten Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblattnummer) u. lfd. Nr. der Eintragung in Abteilung III in schriftlicher Form gestellt werden.

Grundstückseigentümer können sich jedoch vorab darüber informieren, ob die Erteilung einer Löschungsbewilligung für ihr Grundstück grundsätzlich möglich ist.

Kosten

Das Ausstellen der Urkunde ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Ermittlungsaufwand und beträgt mindestens 50,00 Euro.

Kontakt

Gebühren und Beiträge (FB 60/210)
Gebühren und Beiträge
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon: 0241 432-6021
E-Mail: fb60-beitraege@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen

Grundschuld: Löschungsbewilligung

Eine Grundschuld, die zu Gunsten der Stadt Aachen zur Sicherung von Straßenbaukosten im Grundbuch eingetragen ist, kann auf Antrag gelöscht werden, wenn sie nicht mehr valutiert.

Der Antrag auf Erteilung einer Löschungsbewilligung kann nur von einem Notar unter Angabe des belasteten Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblattnummer) u. lfd. Nr. der Eintragung in Abteilung III in schriftlicher Form gestellt werden.

Grundstückseigentümer können sich jedoch vorab darüber informieren, ob die Erteilung einer Löschungsbewilligung für ihr Grundstück grundsätzlich möglich ist.

Das Ausstellen der Urkunde ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr ist abhängig vom Ermittlungsaufwand und beträgt mindestens 50,00 Euro.

https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3444/show
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Telefon 0241 432-6021
Fax 0241 41354-16093

Frau

Simons

Sachbearbeitung

141

0241 432-6040
yvonne.simons@mail.aachen.de