Ausbauverträge

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Ausbauverträge

Soweit die Erschließung (Straße oder Kanal) einzelner Bauvorhaben den §§ 30 bis 35 Baugesetzbuch nicht gesichert ist kann die Stadt zur Sicherung der Erschließung mit der/m Bauwilligen (zumeist Ausbau bzw. Teilausbau der Straße oder Kanals) einen Ausbauvertrag schließen.

Die Ausbaukosten sind in voller Höhe von den Bauwilligen zu tragen.

Kontakt


Verwaltung und Projekte
Verwaltungs- und Vertragsangelegenheiten

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schultheis
Tel: 0241 432-6018
Frau Pfeffer
Tel: 0241 432-6019
Frau Birgit Stollwerk
Tel: 0241 432-6010
Herr Fett
Tel: 0241 432-6075
Herr Helger
Tel: 0241 432-6017