Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

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Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten nicht nur die Beschädigten und Hinterbliebenen der beiden Weltkriege. Auch heute gibt es noch neue Anspruchsberechtigte z.B. nach dem Gesetz über Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

Seit dem 1.1.2008 ist nicht mehr die Stadt Aachen, sondern der Landschaftsverband in Köln, zuständig.

Informationen & Beratung

LVR Fachbereich Soziale Entschädigung
Tel.: 0221 809 5400
Fax: 0221 809 5402
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