Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (SGB XII)
Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Lebensunterhalt und Krankenhilfe sind Ausländer, die über keinen gesicherten Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland verfügen. Dies sind insbesondere Personen, die im Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung sind.
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