Rundfunkgebühren (nur Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf Befreiung und Ermäßigung)

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Rundfunkgebühren (nur Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen auf Befreiung und Ermäßigung)

In Deutschland ist grundsätzlich jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nach den Rundfunkstaatsverträgen verpflichtet. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen oder Schwerbehinderung.

Voraussetzungen

Informationen zur Befreiung von der Zahlungspflicht
Information zur Ermäßigung des Zahlungsbetrages

Antragstellung

Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren können online oder schriftlich gestellt werden. 

Falls Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können der Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter Ihren Antrag entgegennehmen und weiterleiten, die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen keinen Zugriff auf die Daten des Beitragsservice haben und keine Rückfragen zu Einzelfällen beantworten können.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beitragsnummer
  • Nachweis über das Vorliegen eines Grundes zur Befreiung oder Ermäßigung

Kosten

gebührenfrei