Sondernutzung (Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen)
Sondernutzung (Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen)
Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen? Die Erlaubnis für Sondernutzungen können Sie online beantragen.
Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein: Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers Aufstellen einer Miettoilette Einrichten einer Baustellenzufahrt Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Baustelleneinrichtungen, Baustofflagerungen mit und ohne Bauzaun
Die Nutzung der öffentlichen Fläche im Rahmen einer Baustelleneinrichtung ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Neben den Angaben zu Art, Umfang und Dauer ist ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de
Baugerüste
Das Aufstellen von Baugerüsten ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Baugerüstes anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de
Container
Das Aufstellen von Containern ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m³/ über 10 m³) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de
Das Aufstellen einer Mobiltoilette ist im Bereich Aachen-Mitte bei Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de
Baustellenüberfahrt
Email an sondernutzung@mail.aachen.de
Fristen
Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden.
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Außendienste und Sondernutzungen/Großveranstaltungen
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzungen
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
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