Sondernutzungen für Baumaßnahmen im öffentlichen Raum

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Sondernutzungen für Baumaßnahmen im öffentlichen Raum

Sondernutzungen bei Baumaßnahmen

Baumaßnahmen erfordern häufig die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen oder Gehwege, etwa für das Aufstellen von Gerüsten, Containern oder Bauzäunen. Hierfür ist stets eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Jede Nutzung über den genehmigten Umfang hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Sondernutzungen – Fachbereich Mobilität und Verkehr (Bereich Aachen-Mitte)

Die Beantragung von folgenden Sondernutzungen erfolgt beim Fachbereich Mobilität und Verkehr:

  • Baustelleneinrichtungen
  • Baumateriallagerungen
  • Baugerüste
  • Baustellenüberfahrten
  • Kabelbrücken
  • Mobiltoiletten
  • Schrägaufzüge

Für alle Anträge sind jeweils Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung anzugeben sowie ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Bei größeren Verkehrsbeeinflussungen ebenfalls ein Verkehrszeichenplan.
Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Auch Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer erneuten Genehmigung.

Kontakt:
E-Mail: Sondernutzung@mail.aachen.de

Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt.

 

Sondernutzungen – Fachbereich Sicherheit und Ordnung (Bereich Aachen-Mitte)

Die Beantragung von Containern erfolgt im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Dazu sind Größe und Fassungsvermögen des Containers (bis 10 m³ / über 10 m³) sowie ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen.
Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der Genehmigung.

Kontakt:
E-Mail: FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt.

 

Genehmigungen nach § 45 StVO (keine Sondernutzungen)

Autokräne und Hubwagen fallen nicht unter die Sondernutzungserlaubnis, sondern sind als Verkehrsbeschränkungen oder -regelungen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beantragen.

Für diese Genehmigungen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Mobilität und Verkehr.

Kontakt:
E-Mail: baustelle@mail.aachen.de