Sondernutzung (Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen)

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Sondernutzung (Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen)

Sie möchten eine Straße oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr nutzen? Die Erlaubnis für Sondernutzungen können Sie online beantragen.

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein: Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers Aufstellen einer Miettoilette Einrichten einer Baustellenzufahrt Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

Baustelleneinrichtungen, Baustofflagerungen mit und ohne Bauzaun
Die Nutzung der öffentlichen Fläche im Rahmen einer Baustelleneinrichtung ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Neben den Angaben zu  Art, Umfang und Dauer  ist ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

Baugerüste
Das Aufstellen von Baugerüsten ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Baugerüstes anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

Container
Das Aufstellen von Containern ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m³/ über 10 m³) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

Mobiltoiletten
Das Aufstellen einer Mobiltoilette ist im Bereich Aachen-Mitte bei Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de
 
Schrägaufzug
Das Aufstellen eines Schrägaufzuges ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist genaue Positionierung des Aufzugs anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
 

Baustellenüberfahrt
Email an sondernutzung@mail.aachen.de

 
Hubwagen
 
Kabelbrücken

Fristen

Die Beantragung hat spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu erfolgen. Nach Absprache kann die Frist verkürzt werden.

Sondernutzung (Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen)

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein: Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers Aufstellen einer Miettoilette Einrichten einer Baustellenzufahrt Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

Baustelleneinrichtungen, Baustofflagerungen mit und ohne Bauzaun
Die Nutzung der öffentlichen Fläche im Rahmen einer Baustelleneinrichtung ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Neben den Angaben zu  Art, Umfang und Dauer  ist ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

Baugerüste
Das Aufstellen von Baugerüsten ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Baugerüstes anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
Email an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de

 

Container
Das Aufstellen von Containern ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist die Größe des Containers (bis 10 m³/ über 10 m³) anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Mobiltoiletten
Das Aufstellen einer Mobiltoilette ist im Bereich Aachen-Mitte bei Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
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Schrägaufzug
Das Aufstellen eines Schrägaufzuges ist im Bereich Aachen-Mitte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu beantragen. Für die Außenbezirke wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksamt. Die Beantragung hat von der aufstellenden Firma zu erfolgen. Dabei ist genaue Positionierung des Aufzugs anzugeben und ein maßstabsgerechter Lageplan  einzureichen. Die Sondernutzung darf erst nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse ausgeübt werden. Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der Sondernutzung.
 

Baustellenüberfahrt
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Hubwagen
 
Kabelbrücken
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Außendienste und Sondernutzungen/Großveranstaltungen
Blondelstraße 9-21 52062 Aachen
Fax 0241 432-33001
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20 52064 Aachen
Fax 0241 432-6868
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Telefon 0241 432-8330
Fax 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Schulberg 20 52076 Aachen
Telefon 0241 432-8420
Fax 0241 432-8499
Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Roermonder Straße 559 52072 Aachen