Wohngeld (Mietzuschuss)
Wohngeld (Mietzuschuss)
Wohngeld (Mietzuschuss)
Zum 01.01.2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Anträge auf Wohngeld nach dem neuen Gesetz können ab sofort gestellt werden.
Es ist allerdings mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt.
Antragstellung
Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Den entsprechenden Link finden Sie hier:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter „Downloads“.
Die Papieranträge liegen in den Foyers der Verwaltungsgebäude Bahnhofsplatz sowie Katschhof aus oder können rechts unter „Downloads“ im PDF-Format heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge die im laufenden Monat eingereicht werden, immer ab dem jeweiligen Monatsersten zurückwirken.
Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter“ Kontakt“.
Öffnungszeiten und Kontaktdaten:
Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:
Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 des Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer
0241 432-56450 zu erreichen
E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de
Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Härtefallregelungen
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit auf Antrag eine vorläufige Zahlung zu erhalten. Diese vorläufige Zahlung steht für den Fall, dass kein oder ein geringerer Wohngeldanspruch besteht, unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Diese kann gewährt werden, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- Drohende Energiesperre
- Drohende Wohnungslosigkeit
- Kontoüberziehung
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, erfolgt nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde. Diese Zahlung ist nur bei Neuanträgen möglich.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss
- Weitergehende Informationen zum Wohngeld
Suche
Kontakt
Team Wohngeld (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten
Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)
Bezirksamt Laurensberg
Bezirksamt Richterich: Wohnungsangelegenheiten
Downloads
- Schritt für Schritt Anleitung des Ministeriums
- Vordruck 003 - Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag Mobilticket
- Vordruck 005 - Anlage zum Wohngeldantrag (Haushalte mit mehr als 3 Pers.)
- Vordruck 006 - Erklärung zum Antrag für EU-Bürger/innen / verpflichtend bei jeder Antragstellung
- Vordruck 007 - Erklärung zum Antrag für Nicht-EU-Bürger/innen / verpflichtend bei jeder Antragstellung
- Vordruck 008 - Fragebogen zur Einkommensermittlung / verpflichtend bei jeder Antragstellung
- Vordruck 009 - Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Vordruck 011 - Mietbescheinigung
- Vordruck 012 - Verdienstbescheinigung
- Vordruck 013 - Verdienstbescheinigung - Zusatz Krankenkasse
- Vordruck 014 - Unterhaltsbestätigung für Studenten und Auszubildende
- Vordruck 018 - 1. Anlage für Wohngemeinschaften / verpflichtend
- Vordruck 019 - Nachweis über gesetzlich verpflichtete Unterhaltszahlungen
- Vordruck 020 - Änderung der Bankverbindung
- Vordruck 022 - Hinweise für Gewerbetreibende / Selbstständige
- Vordruck 023 - Selbstauskunft für Gewerbetreibende / Selbstständige
- Vordruck 024 (1) - Anlage zur Selbstauskunft einer selbstständig tätigen Person / verpflichtend (digital ausfüllbar)
- Vordruck 024 (2) - Anlage zur Selbstauskunft einer selbstständig tätigen Person / verpflichtend (manuell ausfüllbar)
- Vordruck 026 - Veränderungsmitteilung
Weiterführende Informationen
(1) Allgemeine Informationen Mietzuschuss(2) Weiterführende Informationen Wohngeld
(3) Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung