Wohngeld (Mietzuschuss)

BIS: Suche und Detail

Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld (Mietzuschuss)

Zum 01.01.2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Anträge auf Wohngeld nach dem neuen Gesetz können ab sofort gestellt werden.

Es ist allerdings mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt.

 

Antragstellung

Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Den entsprechenden Link finden Sie hier:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter „Downloads“.

Die Papieranträge liegen in den Foyers der Verwaltungsgebäude Bahnhofsplatz sowie Katschhof aus oder können rechts unter „Downloads“ im PDF-Format heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge die im laufenden Monat eingereicht werden, immer ab dem jeweiligen Monatsersten zurückwirken. 

Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter“ Kontakt“.

 

Öffnungszeiten und Kontaktdaten:

Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:

Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 des Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer

0241 432-56450 zu erreichen

E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de

 

Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

 

Härtefallregelungen

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit auf Antrag eine vorläufige Zahlung zu erhalten. Diese vorläufige Zahlung steht für den Fall, dass kein oder ein geringerer Wohngeldanspruch besteht, unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Diese kann gewährt werden, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Drohende Energiesperre
  • Drohende Wohnungslosigkeit
  • Kontoüberziehung

 

Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, erfolgt nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde. Diese Zahlung ist nur bei Neuanträgen möglich.

Weitere Informationen

- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss

- Weitergehende Informationen zum Wohngeld

Kontakt


Team Wohngeld (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten
Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)
Bezirksamt Laurensberg
Bezirksamt Richterich: Wohnungsangelegenheiten

Downloads

Weiterführende Informationen

(1) Allgemeine Informationen Mietzuschuss
(2) Weiterführende Informationen Wohngeld
(3) Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Verwandte Dienstleistungen

Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld (Mietzuschuss)

Zum 01.01.2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Anträge auf Wohngeld nach dem neuen Gesetz können ab sofort gestellt werden.

Es ist allerdings mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab dem 1. des Monats der jeweiligen Antragstellung rückwirkend erfolgt.

 

Antragstellung

Über den Wohngeldrechner NRW kann im Vorfeld ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.

Den entsprechenden Link finden Sie hier:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeldrechner sowie zum Wohngeldantrag finden Sie rechts unter „Downloads“.

Die Papieranträge liegen in den Foyers der Verwaltungsgebäude Bahnhofsplatz sowie Katschhof aus oder können rechts unter „Downloads“ im PDF-Format heruntergeladen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge die im laufenden Monat eingereicht werden, immer ab dem jeweiligen Monatsersten zurückwirken. 

Mietzuschüsse können für Bürger*innen von Aachen-Mitte beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter“ Kontakt“.

 

Öffnungszeiten und Kontaktdaten:

Sprechzeiten der Infostelle ab dem 01.01.2023:

Persönliche Vorsprachen in Zimmer 137 und 138 des Verwaltungsgebäude Hackländerstraße:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Telefonisch ist die Infostelle unter der Rufnummer

0241 432-56450 zu erreichen

E-Mail: wohngeld@mail.aachen.de

 

Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

 

Härtefallregelungen

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit auf Antrag eine vorläufige Zahlung zu erhalten. Diese vorläufige Zahlung steht für den Fall, dass kein oder ein geringerer Wohngeldanspruch besteht, unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Diese kann gewährt werden, wenn einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • Drohende Energiesperre
  • Drohende Wohnungslosigkeit
  • Kontoüberziehung

 

Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, erfolgt nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde. Diese Zahlung ist nur bei Neuanträgen möglich.

- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss

- Weitergehende Informationen zum Wohngeld

Wohngeld, Mietbeihilfe, Mietzuschuß, Mietzuschüsse, Mietzuschuss, Sozialplattform, Wohngeld online, OZG-ID 10092, https://serviceportal.aachen.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3248/show
Team Wohngeld (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Hackländerstraße 1 52058 Aachen
Fax 0241 432-56470
Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten
Germanusstraße 32-34 52080 Aachen
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Paul-Küpper-Platz 1 52078 Aachen
Telefon 0241 432-8136
Fax 0241 432-8199
Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten
Heinrich-Thomas-Platz 1 52080 Aachen
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)
Schulberg 20 52076 Aachen
Bezirksamt Laurensberg
Rathausstraße 12 52072 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 413541-8599
Bezirksamt Richterich: Wohnungsangelegenheiten
Roermonder Straße 559 52072 Aachen