Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden.
Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Wohngeldantrag als Erhöhungsantrag. Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Bildschirmseite. Anträge wirken auf den Ersten des Monats zurück, in dem sie gestellt werden.
Nähere Informationen zum Thema Wohngeld entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen.
Der Wohngeldrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung.
Hilfe bei der Antragsstellung
Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch die Infostelle im Dienstgebäude Hackländerstraße 1 (1. Etage, Zimmer 137 und 138).
Für telefonische Anfragen steht die Infostelle unter 0241/432-56450 zur Verfügung.
Servicezeiten der Infostelle:
Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr
Nutzen Sie bitte ausschließlich die Mailadresse wohngeld@mail.aachen.de. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen auch im Fall einer Abwesenheit bearbeitet werden kann.
Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt".
Die zentrale Beratung und die abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss erfolgen ausschließlich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Aachen-Mitte).
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Mietzuschuss
- Weitergehende Informationen zum Wohngeld
Suche
Kontakt
Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)
Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten
Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten
Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine
Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)
Bezirksamt Laurensberg
Bezirksamt Richterich: Wohngeldangelegenheiten
Downloads
- Schritt für Schritt Anleitung des Ministeriums
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Antrag zum Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als vier Haushaltsmitgliedern
- Anlage "Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen"
- Anlage "Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung"
- Anlage "Untervermietung"
- Verdienstbescheinigung (durch den/die Arbeitgeber*in ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen)
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum (durch den/die Vermieter*in ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen)
Weiterführende Informationen
Informationen in Leichter SpracheRatschläge und Hinweise des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Wohngeld-Plus-Gesetz
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld