Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig.
Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Wohnungsgröße |
A | B | ||
1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro | 50 qm |
2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro | 2 Wohnräume oder 65 qm |
3 Personen | 34.880 Euro | 48.832 Euro | 3 Wohnräume oder 80 qm |
4 Personen | 41.410 Euro | 57.974 Euro | 4 Wohnräume oder 95 qm |
5 Personen | 47.940 Euro | 67.116 Euro | 5 Wohnräume oder 110 qm |
6 Personen | 54.470 Euro | 76.258 Euro | 6 Wohnräume oder 125 qm |
7 Personen | 61.000 Euro | 85.400 Euro | 7 Wohnräume oder 140 qm |
jede weitere Person | + 6.530 Euro | | + 1 Wohnraum oder + 15 qm |
Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze jährlich um 860 Euro (Kinderkomponente) |
Ausnahmewohnberechtigungsschein
Sollte die Einkommensgrenze um bis zu 5 % überschritten werden, besteht die Möglichkeit, einen Ausnahmewohnberechtigungsschein auszustellen, ggf. auch gezielt für eine bestimmte Wohnung.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein wird in den Fällen erteilt, in denen ein Wohnungssuchender bereits in einer geförderten Wohnung lebt, aber aufgrund seines zu hohen Einkommens keinen allgemeinen Wohnberechtigungsschein mehr erhält. Der Wohnberechtigungsschein wird gezielt für eine bestimmte Wohnung erteilt.
Voraussetzung hierfür ist, dass bereits eine geförderte Wohnung bewohnt wird und wenn die wohnungssuchende Person durch den Bezug des gewünschten Wohnraums anderen geförderten Wohnraum freimacht,
- dessen Miete bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche niedriger ist,
- dessen Größe derjenigen der Tauschwohnung entspricht oder
- dessen Größe die für ihn maßgebliche Wohnungsgröße übersteigt oder ihr entspricht.
Zusätzlich ist das Einverständnis des Eigentümers der neuen Wohnung erforderlich.
Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B
Für Wohnungen der Einkommensgruppe B gilt eine 40%ige Einkommensüberschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze.
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt grundsätzlich auch zum Bezug einer Wohnung der Einkommensgruppe B.
Antragstellung Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsscheine können beim Sachgebiet "Wohnberechtigung" des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (Hackländerstraße) beantragt werden oder per Email zugesendet werden.
Hier finden Sie das Antragsformular
Anträge erhalten Sie ebenfalls in den Bezirksämtern.
Die Adressen und Öffnungszeiten finden Sie rechts auf der Seite unter "Kontakt".
Der gezielte Ausnahmewohnberechtigungsschein, der gezielte Wohnberechtigungsschein und der Bezugsschein können nur beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden.
Die endgültige Ausstellung aller Scheine erfolgt ausschließlich durch den Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration.
Stand: 01.01.2025
Unterlagen
- Gültiger Personalausweises/Pass
- Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, BaföG u.ä.)
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Urteil über Ehescheidung
- ggf. Vollmacht
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Schul-/Studienbescheinigung
- ggf. Mutterpass
- ggf. Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
- ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
Daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.
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Kosten
Nach Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 3.4.1.5:
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein / Ausnahmewohnberechtigungsschein 10,00 Euro
- Gezielter Wohnberechtigungsschein 20,00 Euro
- Wohnberechtigungsschein Einkommensgruppe B 15,00 Euro