Sondernutzung (Anbieten von Obst, Gemüse und Blumen - Erlaubnis beantragen)
Sondernutzung (Anbieten von Obst, Gemüse und Blumen - Erlaubnis beantragen)
Das Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße ist grundsätzlich verboten. Die zuständige Stelle kann eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Die Erlaubnis für die Sondernutzung kann online beantragt werden.
Wenn Sie Obst, Gemüse und Blumen ausstellen möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen. Die Voraussetzungen und die Höhe der anfallenden Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen geregelt. Erst nachdem die Sondernutzungserlaubnis erteilt worden ist, dürfen Obst, Gemüse und Blumen ausgestellt werden.
Wir beraten Sie gerne.
Weitere Infos:
Frau Harff-Thomas
Tel.: 0241 432-68422
Fax: 0241 432-61999
E-Mail: sondernutzung@mail.aachen.de
Dienstgebäude:
Lagerhausstraße 20
Zimmer: 409
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Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
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Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
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Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen