Gestattungsverträge (Straßenraum)

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Gestattungsverträge (Straßenraum)

Kontakt: sondernutzung@mail.aachen.de 

 

Wenn Sie nicht nur vorübergehend den öffentlichen Straßenraum z.B. für

  • Baustellenzufahrten
  • Grundstückzufahrten
  • Kabelbrücken
  • Abgrabungen
  • Überbauungen
  • Kellerlichtschächte
  • Rückverankerungen
  • Rampen, Geländer, Fahnen, Stelen, Maste, Leitungen Bodenhülsen

nutzen möchten, ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages erforderlich. Erst nach Abschluss dieses Vertrages dürfen die Arbeiten beginnen.

Kontakt

Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) (FB 68/400)
Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte)
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen
Telefon:
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

Zuständige Kontaktpersonen